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   AG Gifhorn, 17.08.2006 - 13 C 1563/05 (I)   

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https://dejure.org/2006,8656
AG Gifhorn, 17.08.2006 - 13 C 1563/05 (I) (https://dejure.org/2006,8656)
AG Gifhorn, Entscheidung vom 17.08.2006 - 13 C 1563/05 (I) (https://dejure.org/2006,8656)
AG Gifhorn, Entscheidung vom 17. August 2006 - 13 C 1563/05 (I) (https://dejure.org/2006,8656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB; § 254 Abs. 2 S. 2 BGB
    Schadensersatz in Form einer Nutzungsentschädigung aufgrund der Beschädigung eines Motorrollers; Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der unfallbedingten Unmöglichkeit der Nutzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs; Vermutung des erforderlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz in Form einer Nutzungsentschädigung aufgrund der Beschädigung eines Motorrollers; Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der unfallbedingten Unmöglichkeit der Nutzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs; Vermutung des erforderlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 460
  • NZV 2007, 149
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09

    Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des

    Es würde den Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts widersprechen, wenn der Geschädigte bei der Ausübung der Ersetzungsbefugnis des Abs. 2 im Verhältnis zu dem ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen sind und die ihren Grund darin haben, daß die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten, wohl auch nicht vom Schädiger kontrollierbaren Einflußsphäre stattfinden muß (BGH, NJW 1975, 160 ff.; AG Giforn, NZV 2007, 149, 150).
  • AG Stendal, 05.10.2010 - 3 C 390/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei länger

    Erforderlich ist ein hypothetischer Nutzungswille des Geschädigten (BGH NJW 2009, 1663 f), der grundsätzlich zu vermuten ist (AG Gifhorn, DAR 2007, 91 f).

    Verzögert sich die Ersatzteilbeschaffung aufgrund von Lieferschwierigkeiten, ist dies Risiko des Schädigers und führt zu Verlängerung des entschädigungspflichtigen Zeitraums (AG Gifhorn DAR 2007, 91 f).

  • AG Stendal, 16.11.2010 - 3 C 890/10
    Erforderlich ist ein hypothetischer Nutzungswille des Geschädigten (BGH NJW 2009, 1663 f; Palandt, a.a.O., Rn. 42), der grundsätzlich zu vermuten ist (AG Gifhorn, DAR 2007, 91 f), sowie die hypothetische Nutzungsmöglichkeit.
  • AG Kusel, 16.02.2011 - 2 C 500/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht wegen

    Denn dem Kläger können lediglich solche Verzögerungen der Reparaturdauer zum Vorwurf gemacht werden, die sich in seiner Sphäre befinden, da grundsätzlich das Risiko, dass sich der Schaden vergrößert, auf Seiten des Schädigers liegt (vgl. OLG Düsseldorf aaO; AG Gifhorn, DAR 2007, 91).
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