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   AG Gifhorn, 28.09.2004 - 2 C 655/04 (VI)   

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https://dejure.org/2004,23183
AG Gifhorn, 28.09.2004 - 2 C 655/04 (VI) (https://dejure.org/2004,23183)
AG Gifhorn, Entscheidung vom 28.09.2004 - 2 C 655/04 (VI) (https://dejure.org/2004,23183)
AG Gifhorn, Entscheidung vom 28. September 2004 - 2 C 655/04 (VI) (https://dejure.org/2004,23183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 651c Abs. 1 BGB; § 651d Abs. 1 BGB; § 651d Abs. 2 BGB; § 651g Abs. 1 S. 1 BGB; § 253 Abs. 2 BGB; § 254 Abs. 1 BGB; § 32 ZPO
    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Reisevertrag wegen Landung auf einem anderen als dem vorgesehenen Zielflughafen und Weiterbeförderung zum eigentlichen Zielflughafen mit einem Bus; Entbehrlichkeit der Mängelanzeige bei Unmöglichkeit der ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Landung auf Ausweichflughafen - Minderung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Reisevertrag wegen Landung auf einem anderen als dem vorgesehenen Zielflughafen und Weiterbeförderung zum eigentlichen Zielflughafen mit einem Bus; Entbehrlichkeit der Mängelanzeige bei Unmöglichkeit der ...

 
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Wird zitiert von ...

  • AG München, 05.02.2018 - 154 C 19092/17

    Geänderter Abflugort

    Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Verlegung des Abflugortes einen Reisemangel darstellt (so auch LG Kleve, Urteil vom 03.09.1997, Az. 4 S 128/97, gefunden über juris; für die Änderung des Ankunftsortes als Mangel: AG Hamburg, Urteil vom 04.03.2004, RRa 2004, 122; AG Gifhorn, Urteil vom 28.09.2004, RRa 2005, 69; AG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.1997, Az. 53 C 7069/97, gefunden über juris).
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