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AG Goslar, 29.04.2010 - 33 IN 94/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 InsVV; § 3 Abs. 2b InsVV; § 8 Abs. 3 InsVV; § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO; § 45 Abs. 3 BRAO
Berücksichtigung der Abweichung von qualitativen und quantitativen Merkmalen vom vergütungsrechtlichen Normalfall bei Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung; Rechtfertigung eines Abschlages auf die Regelvergütung bei wesentlicher Verwertung der Insolvenzmasse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Abweichung von qualitativen und quantitativen Merkmalen vom vergütungsrechtlichen Normalfall bei Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung; Rechtfertigung eines Abschlages auf die Regelvergütung bei wesentlicher Verwertung der Insolvenzmasse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2010, 15
- NZI 2010, 691
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
Verwirkung eines Anspruchs auf die dem Zwangsverwalter zustehende Vergütung …
Auszug aus AG Goslar, 29.04.2010 - 33 IN 94/09
Eine Verwirkung der Vergütung eines Zwangsverwalters hat der BGH in seinem Beschl. v. 22.10.2009 - V ZB 77/09 , ZInsO 2009, 2409 , für den Fall festgestellt, dass ein Rechtspfleger ohne die für die Nebentätigkeit als Zwangsverwalter erforderliche Genehmigung in dem Bezirk des AG, an dem er tätig ist, sich zum Zwangsverwalter bestellen lässt und dieses Amt auch ausübt.