Rechtsprechung
AG Gotha, 08.04.2005 - 17 F 905/04 |
Verfahrensgang
- AG Gotha, 08.04.2005 - 17 F 905/04
- OLG Jena, 06.09.2005 - 1 WF 240/05
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 17 UF 133/10
Ehescheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Nachehelicher Ehegattenunterhalt …
In dem im Verfahren wegen Trennungsunterhalts (17 F 905/04 = 17 UF 154/08) eingeholten arbeitsmedizinischen Gutachten, gegen das im vorliegenden Verfahren keine Einwände erhoben worden sind, kam der Sachverständige zu einer Erwerbsfähigkeit der Antragsgegnerin im Umfang von nicht mehr als 3 Stunden täglich.Mit Urteil vom 04.06.2008 (17 F 905/04) verurteilte das Amtsgericht den Antragsteller zu Trennungsunterhalt ab Oktober 2005 und stellte aufgrund der Angaben beider Parteien im vorliegenden Verfahren (Protokoll vom 12.12.2006) fest, dass die Parteien seit dem Auszug der Antragsgegnerin am 19.10.2005 getrennt lebten.
Die Akten zu den Verfahren 17 F 905/04 = 17 UF 154/08 (Trennungsunterhalt) sowie 17 F 904/04 (Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) wurden beigezogen.
Aufgrund ihrer in dem im Verfahren 17 F 905/04 wegen Trennungsunterhalts vor dem AG Nürtingen eingeholten arbeitsmedizinischen Gutachten festgestellten vollen Erwerbsminderung und durchschnittlichen täglichen Höchstbelastung von bis zu drei Stunden, ist nicht ersichtlich, wie sie selbst ein solches Gehalt sollte erwirtschaften können.