Rechtsprechung
   AG Gotha, 26.08.2020 - 1 C 231/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,78093
AG Gotha, 26.08.2020 - 1 C 231/20 (https://dejure.org/2020,78093)
AG Gotha, Entscheidung vom 26.08.2020 - 1 C 231/20 (https://dejure.org/2020,78093)
AG Gotha, Entscheidung vom 26. August 2020 - 1 C 231/20 (https://dejure.org/2020,78093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,78093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Auszug aus AG Gotha, 26.08.2020 - 1 C 231/20
    Dies ist in der Regel der Fall, wenn einem der Vertragspartner aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist (vgl. BGH Urteil vom 26. Mai 1986 - VIII ZR 218/85 - NJW 1986, 3134, 3135 mwN).
  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Auszug aus AG Gotha, 26.08.2020 - 1 C 231/20
    So kann beispielsweise das Vorliegen einer Schwangerschaft ein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages sein (vgl. Graf von Westphalen Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke [Stand: 2011] Fitness- und Sportstudiovertrag Rn. 23; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. Teil 2 [Sportstudioverträge] Rn. 4; (BGH, Versäumnisurteil vom 08. Februar 2012 - XII ZR 42/10 -, Rn. 30 - 31, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht