Rechtsprechung
AG Grevenbroich, 05.09.2008 - 13 F 46/06 |
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Verfahrensgang
- AG Grevenbroich, 05.09.2008 - 13 F 46/06
- AG Grevenbroich, 05.09.2008 - 13 F 195/06
- OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - 10 WF 36/08
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - 10 WF 36/08
Anwaltsgebühren bei Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien
für das Verfahren 13 F 46/06 (SO): EUR 719, 96.für das Verfahren 13 F 46/06 (SO-EA): EUR 153, 70,.
Die als Beschwerde auszulegende "sofortige Beschwerde" des Antragstellers richtet sich - ebenso wie seine als Erinnerung auszulegende "sofortige Beschwerde" vom 17.03.2008 (Bl. 22 PKH-BA-SO) - bei verständiger Auslegung gegen die Festsetzung einer gemeinsamen Terminsgebühr und Einigungsgebühr für das Umgangs-Verfahren (13 F 195/06) und das Sorgerechts-Verfahren (13 F 46/06) auf Grundlage der addierten Streitwerte.