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   AG Grevenbroich, 27.09.2010 - 16 C 158/10   

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https://dejure.org/2010,19859
AG Grevenbroich, 27.09.2010 - 16 C 158/10 (https://dejure.org/2010,19859)
AG Grevenbroich, Entscheidung vom 27.09.2010 - 16 C 158/10 (https://dejure.org/2010,19859)
AG Grevenbroich, Entscheidung vom 27. September 2010 - 16 C 158/10 (https://dejure.org/2010,19859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von entstandenen Mietwagenkosten wegen einer durch einen Unfall erforderlichen Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Winterreifen

  • captain-huk.de

    Auch hier nach wie vor Schwacke-Land

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; BGB §§ 249 ff.
    Verkehrsunfall; Ersatz von Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.2007 - IV ZR 74/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus AG Grevenbroich, 27.09.2010 - 16 C 158/10
    Die vom Kläger in Rechnung gestellten Nebenkosten für die Haftungsbefreiung und die Zustellung und Abholung sind gleichfalls erstattungsfähig (BGH, Urt. v. 15.02.2005, IV ZR 74/04; OLG Köln NZV 2007, 199).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Grevenbroich, 27.09.2010 - 16 C 158/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat sich die Prüfung der Erforderlichkeit des Unfallersatztarifes darauf zu beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein den Mehrpreis rechtfertigen (BGH NJW 2008, 2910, 2911; BGH Urt. v. 02.02.2010, VI ZR 7/09).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Grevenbroich, 27.09.2010 - 16 C 158/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat sich die Prüfung der Erforderlichkeit des Unfallersatztarifes darauf zu beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein den Mehrpreis rechtfertigen (BGH NJW 2008, 2910, 2911; BGH Urt. v. 02.02.2010, VI ZR 7/09).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Grevenbroich, 27.09.2010 - 16 C 158/10
    Die vom Kläger in Rechnung gestellten Nebenkosten für die Haftungsbefreiung und die Zustellung und Abholung sind gleichfalls erstattungsfähig (BGH, Urt. v. 15.02.2005, IV ZR 74/04; OLG Köln NZV 2007, 199).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Grevenbroich, 27.09.2010 - 16 C 158/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH NJW 2009, 58) kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf.
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