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AG Grevenbroich, 30.11.2007 - 16 C 149/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrer eines Pkw haftet für den entstandenen Schaden infolge eines Verkehrsunfalls auf dem Gelände eines Fahrsicherheitszentrums bei einem Fahrsicherheitstraining; Haftung des Fahrers eines Pkw für den Schaden infolge eines Verkehrsunfalls auf dem Gelände eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Stuttgart, 22.04.1987 - 13 S 233/86
Auszug aus AG Grevenbroich, 30.11.2007 - 16 C 149/07
Zunächst finden die Regeln der §§ 7, 18 StVG nach allgemeiner Meinung auch auf einem abgesperrten Privatgelände für Fahrsicherheitstrainings ebenso wie auf Verkehrsübungsplätzen Anwendung (OLG München VersR 1974, 676; LG Stuttgart NJW-RR 1987, 986 ff.).