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AG Grimma, 14.05.2009 - 3 Cs 155 Js 40595/08 |
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Verfahrensgang
- AG Grimma, 14.05.2009 - 3 Cs 155 Js 40595/08
- LG Leipzig, 07.07.2009 - 6 Qs 47/09
Wird zitiert von ...
- LG Leipzig, 07.07.2009 - 6 Qs 47/09
Zur Sperrfristabkürzung nach Teilnahme an einer Nachschulungsmaßnahme
3 Cs 155 Js 40595/08 AG Grimma.Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsgerichts Grimma, Zweigstelle Wurzen, vom 14.05.2009, Az.: 3 Cs 155 Js 40595/08, mit welchem der Antrag des Verurteilten auf Verkürzung der Sperrfrist zurückgewiesen wurde,.
Auf den Antrag des Verurteilten wird die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Grimma, Zweigstelle Wurzen, vom 11.09.2008, Az. 3 Cs 155 Js 40595/08, ausgesprochene Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis um 2 Monate, somit auf 10 Monate seit Eintritt der Rechtskraft dieses Strafbefehls,.