Rechtsprechung
AG Grimma, 23.01.2008 - 1 C 926/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Sachverständigenhonorar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Grimma, 23.01.2008 - 1 C 926/06
Einer Übertragung auf Privatgutachter steht schon der Umstand entgegen, dass Privatgutachter im Unterschied zu gerichtlichen Sachverständigen, dem Auftraggeber nach allen Regeln sowohl vertragsrechtlich als auch deliktsrechtlich haften, während die Haftung gerichtlicher Sachverständiger der Sonderregelung des § 39 a BGB unterliegt (BGH NJW 2007, 1450 ff.).