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   AG Grimma, 25.08.2017 - 2 C 1116/16   

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https://dejure.org/2017,49924
AG Grimma, 25.08.2017 - 2 C 1116/16 (https://dejure.org/2017,49924)
AG Grimma, Entscheidung vom 25.08.2017 - 2 C 1116/16 (https://dejure.org/2017,49924)
AG Grimma, Entscheidung vom 25. August 2017 - 2 C 1116/16 (https://dejure.org/2017,49924)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Grimma verurteilt die HUK 24 AG im Ergebnis richtig zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der abgetrenenen restlichen Sachverständigenkosten, allerdings mit nicht überzeugender Begründung ( AG Grimma Urteil vom 25.8.2017 - 2 C 1116/16 - ).

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Grimma verurteilt die HUK 24 AG im Ergebnis richtig zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der abgetrenenen restlichen Sachverständigenkosten, allerdings mit nicht überzeugender Begründung ( AG Grimma Urteil vom 25.8.2017 - 2 C 1116/16 - ).

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Grimma, 25.08.2017 - 2 C 1116/16
    Dies ließ sich im Grunde bereits aus der Entscheidung des BGH vom 04.04.2006, NJW 2006, 2472, entnehmen, auch wenn diese allein das Verhältnis zwischen Gutachter und dem Auftraggeber betraf.

    Deshalb trägt eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH, Urteil vom 04.04.2006, X ZR 122/05).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Grimma, 25.08.2017 - 2 C 1116/16
    Der BGH hat in seiner letzten Entscheidung vom 26.04.2016, VI ZR 50/15, folgendes erklärt:.
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Grimma, 25.08.2017 - 2 C 1116/16
    Der BGH hat seine Rechtsansicht bestätigt mit Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06.
  • AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen;

    Auszug aus AG Grimma, 25.08.2017 - 2 C 1116/16
    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (AG Essen, VersR 2000, 68).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Grimma, 25.08.2017 - 2 C 1116/16
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger, noch das Gericht im Schadensprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH VersR 2004, 1189).
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