Rechtsprechung
AG Grimma, 27.08.2009 - 3 OWi 154 Js 1964/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2010, 100
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 24.02.2010 - 11 K 651.09
Fahrtenbuch bei Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften - Verwertung bei …
Soweit im Anschluss an diese Entscheidung in der Rechtsprechung (Amtsgericht Grimma, Urteil vom 27. August 2009 - 3 OWi 154 Js 1964/09 - NZV 2010, 100 f.) die Auffassung vertreten wird, die Abstandsüberwachung mittels Videokamera unterliege einem Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot und über den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall der Videoüberwachung hinaus gelte das Verwertungsverbot für jede Art von Verkehrsverstößen, bei welchen eine Identifizierung des Fahrers nur mittels des Tatbildes möglich sei, überzeugt dies in keiner Weise.