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AG Grimma, 29.07.2021 - 4 C 459/20 |
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- AG München, 05.11.2020 - 333 C 17092/20
Desinfektionskosten COVID-19 als ersatzfähige Pauschale im Schadenrecht
Auszug aus AG Grimma, 29.07.2021 - 4 C 459/20
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist weiterhin eine gesonderte vertragliche Vereinbarung über die Durchführung von COVID-19-Schutzmaßnahmen zwiwschen dem Geschädigten und der Werkstatt entbehrlich, da jeder verständige, wirtschaftlich denkende Mensch mit der Durchführung entsprechender, die Übertragung von SARS-CoV-2 Viren hindernder Maßnahmen, rechnen darf (vgl. AG München vom 5.11.2020, Az. 333 C 17092/20). - BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die …
Auszug aus AG Grimma, 29.07.2021 - 4 C 459/20
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind grundsätzlich solche Kosten erforderlich und somit erstattungsfähig, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheinen (vgl. BGH 15.09.2015, VI ZR 475/14).