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   AG Groß-Gerau, 09.11.2004 - 66 G 126/04 (21)   

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https://dejure.org/2004,34297
AG Groß-Gerau, 09.11.2004 - 66 G 126/04 (21) (https://dejure.org/2004,34297)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 09.11.2004 - 66 G 126/04 (21) (https://dejure.org/2004,34297)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 09. November 2004 - 66 G 126/04 (21) (https://dejure.org/2004,34297)
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  • AG Braunschweig, 17.03.2004 - 114 C 5637/03

    Vorliegen einer Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht ; Annahme eines

    Auszug aus AG Groß-Gerau, 09.11.2004 - 66 G 126/04
    Soweit das Amtsgericht Braunschweig in seinem Urteil vom 17.03.04 (Az.: 114 C 5637/03) die Üblichkeit der Preisangabe pro Sekunde für unüblich und es zudem als fraglich erachtet, ob der Minderjährige tatsächlich erkennt, dass durch die Betätigung einer Tastenkombination ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist, und daraus die Schlussfolgerung zieht, dass eine wirksame Vertretung des Beklagten nicht stattgefunden hat, beruht diese Schlussfolgerung letztlich auf nicht nur auf der unzulässigen Unterstellung, dass der Minderjährige nichts verstanden hat, sondern auch auf einen ganz anderem Sachverhalt, weil in der dortigen Ansage des Anbieters dem minderjährigen Angerufenen erklärt worden war, dass getestet werden solle, ob ein tonwahlfähiges Verfahren vorhanden sei, das Betätigung der Tastenfolge mithin auch zum Testen von technischen Merkmalen dienen sollte und das Amtsgericht Braunschweig hieraus gefolgert hat, dass für den Verbraucher nicht erkennbar sei, dass mit der Betätigung der Tastenkombination eine rechtsgeschäftliche Handlung vorgenommen werde.

    Zu Recht hat das nach Einlegung der Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgericht Braunschweig vom 17.03.04 (Az.: 114 C 5637/03) angerufene Landgericht Braunschweig in seinem Hinweisbeschluss vom 26.05.04 (Az.: 8 S 218/04), der im übrigen als solcher auch gar nicht in Rechtskraft zu erwachsen vermochte, auch nicht auf ein Widerrufsrecht abgestellt, sondern vielmehr auf ganz anderer Linie, nämlich mit der Unüblichkeit von R-Gesprächen argumentiert und eine Haftung nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht abgelehnt, wobei diese Ansicht jedoch aus den bereits genannten Gründen von den hier erkennenden Gericht nicht geteilt wird.

  • LG Braunschweig, 26.05.2004 - 8 S 218/04

    R-Gespräch

    Auszug aus AG Groß-Gerau, 09.11.2004 - 66 G 126/04
    Soweit dies das Landgericht Braunschweig als Berufungsgericht in seinem Hinweisbeschluss vorn 26.05.04 (Az.: 8 S 218/04) anders gesehen haben mag und R-Gespräche nicht zu den üblicherweise im Rahmen der Telekommunikation fallenden Vorgäbe gezählt hat, kann dem - abgesehen davon, dass ein Hinweisbeschluss nicht Rechtskraft erwachsen kann - auch inhaltlich nicht gefolgt werden, weil das Landgericht Braunschweig letztlich die Frage, mit welcher Inanspruchnahme welcher Leistungen von dem Telefonanschlussinhaber grundsätzlich zu rechen hat, letztlich mit Fragen des Minderjährigenschutzes vermengt und Letzterem schließlich die ausschlaggebende Kraft verleiht hat, der Minderjährigenschutz hier wie dort jedoch mangels vertraglicher Bindung und Haftung des Minderjährigen gar nicht zur Debatte steht.

    Zu Recht hat das nach Einlegung der Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgericht Braunschweig vom 17.03.04 (Az.: 114 C 5637/03) angerufene Landgericht Braunschweig in seinem Hinweisbeschluss vom 26.05.04 (Az.: 8 S 218/04), der im übrigen als solcher auch gar nicht in Rechtskraft zu erwachsen vermochte, auch nicht auf ein Widerrufsrecht abgestellt, sondern vielmehr auf ganz anderer Linie, nämlich mit der Unüblichkeit von R-Gesprächen argumentiert und eine Haftung nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht abgelehnt, wobei diese Ansicht jedoch aus den bereits genannten Gründen von den hier erkennenden Gericht nicht geteilt wird.

  • LG Köln, 24.10.2002 - 81 O (Kart) 183/02

    "TeleInternetService" als Mehrwertdienst

    Auszug aus AG Groß-Gerau, 09.11.2004 - 66 G 126/04
    Soweit der Beklagte sich auf das von ihm zitierte Urteil des Landgerichts Köln vom 24.10.02 (81 O (Kart) 183/02) beruft, geht dies ebenfalls fehl, weil auch hieraus für den vorliegenden Fall nichts Fruchtbares hergeleitet werden kann.
  • LG Berlin, 11.07.2001 - 18 O 63/01

    Haftung des Telefonanschlußbesitzers trotz minderjährigem Benutzer

    Auszug aus AG Groß-Gerau, 09.11.2004 - 66 G 126/04
    Eine gegenteilige Auffassung würde, um mit LG Berlin, Urteil v. 11.07.01 (Az.: 18 O 63/01) zu reden, dazu führen, dass sämtliche durch die Nutzung seitens Minderjähriger verursachte Kosten, sei es Strom, normale Fernsprechgebühren o.ä.
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