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AG Groß-Gerau, 17.04.2016 - 65 C 148/15 (14) |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Groß-Gerau urteilt zur 130-Prozent-Regelung bei Eigenreparatur, bei der der Geschädigte die Kosten des wirtschaftlichen Totalschadens auf unter 130% drücken konnte, mit Urteil vom 17.4.2016 - 65 C 148/15 (14) -.
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- LG Hamburg, 14.01.2011 - 306 S 140/09
Auszug aus AG Groß-Gerau, 17.04.2016 - 65 C 148/15
Für jemanden, der die Reparatur selbst ausführt und aus diesem Grund keine Mehrwertsteuer auf den Arbeitslohn zahlen muss, kann nichts anderes gelten (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 14.01.2011 - 306 S 140/09). - BGH, 10.07.2007 - VI ZR 258/06
Höhe des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden
Auszug aus AG Groß-Gerau, 17.04.2016 - 65 C 148/15
Es ist nicht möglich, die Kosten in einen vom Schädiger zu tragenden wirtschaftlich vernünftigen Teil und einen vom Geschädigten zu tragenden wirtschaftlich unvernünftigen Teil zu spalten {BGH, Urt. v. 10.7.2007, Az.: VI ZR 258/06, BGH, Urt. v. 15.10.1991, Az.: VI ZR 314/90). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Groß-Gerau, 17.04.2016 - 65 C 148/15
Es ist nicht möglich, die Kosten in einen vom Schädiger zu tragenden wirtschaftlich vernünftigen Teil und einen vom Geschädigten zu tragenden wirtschaftlich unvernünftigen Teil zu spalten {BGH, Urt. v. 10.7.2007, Az.: VI ZR 258/06, BGH, Urt. v. 15.10.1991, Az.: VI ZR 314/90).