Rechtsprechung
AG Gronau, 27.09.2012 - 1 C 148/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,47980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzanspruch des Unfallgeschädigten gegenüber dem Unfallverursacher
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7; StVG § 18; VVG § 115; BGB § 823
Schadenersatzanspruch des Unfallgeschädigten gegenüber dem Unfallverursacher - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- captain-huk.de (Kurzinformation)
Verbringungskosten und Kosten eines Kostenvoranschlags
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Schädiger muss Kostenvoranschlag bezahlen - Aufwand zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
Beweiswürdigung Verkehrsunfall - Parteiaussage/Zeugenaussage
Auszug aus AG Gronau, 27.09.2012 - 1 C 148/11
Solche Kosten sind, wenn anstelle eines teuren Gutachtens ein Kostenanschlag eingeholt wird, als Aufwand zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als erforderlich und erstattungsfähig im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzen, da insofern der Geschädigte auch seine Schadensminderungspflicht nachkommt (vgl. Landgericht Hildesheim, Urteil vom 04.09.2009, Aktenzeichen 7 S 107/09).