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AG Gronau, 30.10.1990 - 4 C 316/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
Zur Berechnung des merkantilen Kfz-Minderwerts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1257
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 06.10.1981 - 7 U 105/80
Fiktive Reparaturkosten; Schadenberechnung; Risikozuschlag; Schätzung; …
Auszug aus AG Gronau, 30.10.1990 - 4 C 316/90
Der merkantile Minderwert ist dabei keine abstrakt zu berechnende Größe, sondern hängt von den Gegebenheiten des Gebrauchtwagenmarkts ab (vgl. OLG Hamburg VersR 1981, 1186 (1187).Als Bezugsgröße des merkantilen Minderwerts ist dabei weniger der Zeitwert des beschädigten Fahrzeugs als vielmehr das Ausmaß und der Umfang der Reparatur und der Reparaturkosten anzusehen (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 49. Aufl. § 251 Anm. 5 B b aa OLG Hamburg VersR 1981, 1186 (1187).
- LG Osnabrück, 17.02.1984 - 11 S 329/83
Auszug aus AG Gronau, 30.10.1990 - 4 C 316/90
Beim Gebrauchtwagenkäufer wird dabei zum einen die Höhe der Reparaturkosten ausschlaggebend sein (vgl. LG Münster DAR 84, 222), andererseits ist entgegen der.