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   AG Gummersbach, 11.08.2014 - 15 C 168/14   

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https://dejure.org/2014,57740
AG Gummersbach, 11.08.2014 - 15 C 168/14 (https://dejure.org/2014,57740)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 11.08.2014 - 15 C 168/14 (https://dejure.org/2014,57740)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 11. August 2014 - 15 C 168/14 (https://dejure.org/2014,57740)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Gummersbach verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung rechtswidrig gekürzter Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 11.8.2014 - 15 C 168/14 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Gummersbach, 11.08.2014 - 15 C 168/14
    Soweit der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen wahrt, sind ihm gegenüber weder der Schädiger noch das Gericht zu einer Preiskontrolle berechtigt (Vgl. BGH Urt. v. 23.01.2007, VI ZR 67/06 unter Verweis auf BGH Urt. v. 29.06.2004, VI ZR 211/03).

    Ihm verbleibt allerdings das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigung einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH Urt. v. 23.01.2007, VI ZR 67/06 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Gummersbach, 11.08.2014 - 15 C 168/14
    Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können einem Geschädigten gegenüber nur erhoben werden, wenn ihn ein Auswahfverschulden trifft oder die Überhöhung derart evident ist, dass eine Beanstandung von ihm hätte erfolgen müssen (OLG Düsseldorf Urt. v. 16.06.2008, 1 U 246/07 mwN).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Gummersbach, 11.08.2014 - 15 C 168/14
    Soweit der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen wahrt, sind ihm gegenüber weder der Schädiger noch das Gericht zu einer Preiskontrolle berechtigt (Vgl. BGH Urt. v. 23.01.2007, VI ZR 67/06 unter Verweis auf BGH Urt. v. 29.06.2004, VI ZR 211/03).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Gummersbach, 11.08.2014 - 15 C 168/14
    Demnach ist ein Anspruch auf Ausgleich der Kosten, die zur Feststellung der Schadenshöhe entstanden sind, zu ersetzen, soweit sie zur Geltendmachung des Scnadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig sind (vgl BGH Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03 mwN).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Gummersbach, 11.08.2014 - 15 C 168/14
    Die Forderung des Geschädigten darf allerdings nicht über das hinausgehen, was vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheint (BGHZ 162, 161 mwN).
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