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   AG Höxter, 28.06.1989 - 8 Cs 22 Js 282/89 (105/89)   

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https://dejure.org/1989,3943
AG Höxter, 28.06.1989 - 8 Cs 22 Js 282/89 (105/89) (https://dejure.org/1989,3943)
AG Höxter, Entscheidung vom 28.06.1989 - 8 Cs 22 Js 282/89 (105/89) (https://dejure.org/1989,3943)
AG Höxter, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 8 Cs 22 Js 282/89 (105/89) (https://dejure.org/1989,3943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bremen, 13.04.1988 - 13 Qs 149/88
    Auszug aus AG Höxter, 28.06.1989 - 8 Cs 105/89
    Die gegenteilige Ansicht (LG Bremen, StV 1988, 293; Kleinknecht-Meyer, StPO , 38. [und 39.] Aufl. § 395 Rdn. 5 ..) ist abzulehnen.
  • BVerwG, 05.02.1987 - 7 B 147.86

    Verkehrsrecht - Fahrerlaubnis - Fahreignung - Medizinisch-psychologische

    Auszug aus AG Höxter, 28.06.1989 - 8 Cs 105/89
    Dieser gibt in § 395 Abs. 3 StPO dem durch eine rechtswidrige Tat nach § 230 StGB Verletzten ein Anschlußrecht nach Erhebung der öffentlichen Klage unter einer weiteren, allerdings materiellen Voraussetzung (vgl. auch AG Homburg-Saar, DAR 1987, 298 [hier: IV (465) 78 b]).
  • KG, 29.05.1990 - 4 Ws 98/90

    Nebenklage; Befugnis; Verletzter; Strafantrag; Besonderes öffentliches Interesse;

    "[Für den Anschluß als Nebenkläger nach § 395 Abs. 1 StPO] ist es nicht erforderlich, daß der Geschädigte [hier: durch eine vorsätzliche Körperverletzung] einen fristgerechten Strafantrag gestellt und hierdurch selbst die Strafverfolgung veranlaßt hat (so zum neuen Recht LG Tübingen, NStZ 1988, 520 [hier: IV (465) 80 a]; AG Höxter, NJW 1990, 1126 [hier: IV (465) 83 c]; aA.
  • OLG Nürnberg, 10.09.1990 - Ws 220/90

    Zulässigkeit einer vom Nebenkläger eingereichten Berufung; Möglichkeit des

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