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   AG Haßfurt, 11.12.2009 - 2 C 476/09   

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AG Haßfurt, 11.12.2009 - 2 C 476/09 (https://dejure.org/2009,77902)
AG Haßfurt, Entscheidung vom 11.12.2009 - 2 C 476/09 (https://dejure.org/2009,77902)
AG Haßfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 2 C 476/09 (https://dejure.org/2009,77902)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall wegen der Höhe des Restwertes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus AG Haßfurt, 11.12.2009 - 2 C 476/09
    In solchen Fällen, indem dem Geschädigten vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeuges ein verbindliches, gegenüber der Schätzung des Sachverständigen günstigeres Angebot zur Übernahme des beschädigten Fahrzeug vorliegt, widerspricht es Sinn und Zweck des Gebotes zu einer wirtschaftlichen, vernünftigen Schadensbeseitigung, dieses verbindliche Restwertangebot nicht in Anspruch zu nehmen, bzw. zumindest in voller Höhe in Ansatz zu bringen (vgl. etwa BGH, NZV 2000, 162 (163) [BGH 30.11.1999 - VI ZR 219/98] ; OLG Düsseldorf vom 20.02.2006, Az. 1 U 137/05, zitiert nach [...]).

    Das verbindliche Restwertangebot entspricht den Voraussetzungen, bei deren Vorliegen der Kläger im Interesse der Geringhaltung des Schadens gehalten ist, davon Gebrauch zu machen (vgl. BGHZ 143, 189 (194 ff), insbesondere wurde darin auch vorgesehen, daß das Fahrzeug auf Kosten der Käufer bei ihm abgeholt werde.

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus AG Haßfurt, 11.12.2009 - 2 C 476/09
    Ergänzend sei noch angemerkt - auch wenn es darauf nicht mehr entscheidungserheblich ankommt - daß grds. in Fällen in denen vom Geschädigten ein Übererlös erzielt wird das schadensrechtliche Bereicherungsverbot es erfordert, daß dieser Übererlös nicht beim Geschädigten verbleiben kann, sondern vielmehr der Geschädigte eben nur insoweit Ersatz verlangen kann, als er in dem Schadensfall nicht verdienen soll (vgl. etwa BGHZ 154, 395 (398); sowie BGH vom 07.12.2004, Az. VI ZR 119/04 , zitiert nach [...]).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Haßfurt, 11.12.2009 - 2 C 476/09
    Ergänzend sei noch angemerkt - auch wenn es darauf nicht mehr entscheidungserheblich ankommt - daß grds. in Fällen in denen vom Geschädigten ein Übererlös erzielt wird das schadensrechtliche Bereicherungsverbot es erfordert, daß dieser Übererlös nicht beim Geschädigten verbleiben kann, sondern vielmehr der Geschädigte eben nur insoweit Ersatz verlangen kann, als er in dem Schadensfall nicht verdienen soll (vgl. etwa BGHZ 154, 395 (398); sowie BGH vom 07.12.2004, Az. VI ZR 119/04 , zitiert nach [...]).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus AG Haßfurt, 11.12.2009 - 2 C 476/09
    Deshalb sind zur Herstellung dieses Zustandes nur die Aufwendungen erforderlich, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch, in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. etwa BGH NJW 2007, 2122 [BGH 20.03.2007 - VI ZR 254/05] ; 2758; 2916 und 3782).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus AG Haßfurt, 11.12.2009 - 2 C 476/09
    In solchen Fällen, indem dem Geschädigten vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeuges ein verbindliches, gegenüber der Schätzung des Sachverständigen günstigeres Angebot zur Übernahme des beschädigten Fahrzeug vorliegt, widerspricht es Sinn und Zweck des Gebotes zu einer wirtschaftlichen, vernünftigen Schadensbeseitigung, dieses verbindliche Restwertangebot nicht in Anspruch zu nehmen, bzw. zumindest in voller Höhe in Ansatz zu bringen (vgl. etwa BGH, NZV 2000, 162 (163) [BGH 30.11.1999 - VI ZR 219/98] ; OLG Düsseldorf vom 20.02.2006, Az. 1 U 137/05, zitiert nach [...]).
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