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   AG Hagen, 02.10.2015 - 90 Ds 22/15, 90 Ds - 202 Js 537/14 - 22/15   

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https://dejure.org/2015,44623
AG Hagen, 02.10.2015 - 90 Ds 22/15, 90 Ds - 202 Js 537/14 - 22/15 (https://dejure.org/2015,44623)
AG Hagen, Entscheidung vom 02.10.2015 - 90 Ds 22/15, 90 Ds - 202 Js 537/14 - 22/15 (https://dejure.org/2015,44623)
AG Hagen, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 90 Ds 22/15, 90 Ds - 202 Js 537/14 - 22/15 (https://dejure.org/2015,44623)
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Wird zitiert von ...

  • SG Dessau-Roßlau, 15.03.2017 - S 1 R 535/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Der Gesetzgeber kennt sehr wohl den Unterschied zwischen dem Entstehen einer Gebühr infolge eines Abschlusses eines gerichtlichen Vergleichs im Sinne von § 278 Abs. 6 ZPO (vgl. Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG) und dem eines schriftlichen Vergleichs nach Nr. 3106 S. 1 Nr. 1, 2. Alt. VV RVG (vgl. Schneider in: AGS 2016, 76), sodass im Ergebnis sowohl der gerichtliche Vergleich im Sinne von § 278 Abs. 6 ZPO, als auch der Abschluss eines außergerichtlichen, schriftlichen Vergleichs die Terminsgebühr nach Nr. 3106 S. 1 Nr. 1, 2. Alt. VV RVG auslöst.
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