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AG Hagen, 21.09.2013 - 67 Gs 1843/13 |
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Verfahrensgang
- AG Hagen, 21.09.2013 - 67 Gs 1843/13
- LG Hagen, 25.10.2013 - 44 Qs 147/13
Wird zitiert von ...
- LG Hagen, 25.10.2013 - 44 Qs 147/13
Vollständiges Akteneinsichtsrecht bei Untersuchungshaft
..., 5... ... hat die 4. große Strafkammer des Landgerichts Hagen auf die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 21.09.2013 - Az: 67 Gs 1843/13 - durch die Richterin, die Richterin am Landgericht und den Vorsitzenden Richter am Landgericht am 25.10.2013 beschlossen:.Die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Haftfortdauerentscheidung des Amtsgerichts Hagen vom 11.10.2013, Az.: 67 Gs 1843/13, ist gem. §§ 117 Abs. 2 i. V. m. 304 Abs. 1 StPO zwar statthaft und auch im Übrigen zulässig, aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung - denen sich die Kammer nach eigener Sachprüfung anschließt - jedoch unbegründet.