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   AG Hagen, 29.10.2021 - 11 C 54/21   

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AG Hagen, 29.10.2021 - 11 C 54/21 (https://dejure.org/2021,46707)
AG Hagen, Entscheidung vom 29.10.2021 - 11 C 54/21 (https://dejure.org/2021,46707)
AG Hagen, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 11 C 54/21 (https://dejure.org/2021,46707)
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  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Hagen, 29.10.2021 - 11 C 54/21
    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (vgl. BGH, NJW 1992, 302; LG Köln, Urt. v. 07.05.2014, Az. 9 S 314/13).

    Dabei darf ein Geschädigter nach der zuvor angesprochenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigte Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß - wie hier - einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu _ reparieren (vgl. BGH, Urt. v. 15.10:1991, Az. VI ZR 314/90).

  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

    Auszug aus AG Hagen, 29.10.2021 - 11 C 54/21
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass der BGH unlängst zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens entschieden hat, dass die Vorlage einer unbeglichenen Rechnung für sich keine ausreichende Indizwirkung in Bezug auf die Erforderlichkeit entfaltet (vgl. BGH, Urteil v. 05.06.2018, Az. VI ZR 171/16).
  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Hagen, 29.10.2021 - 11 C 54/21
    Ob ein Verschulden der Werkstatt darin liegt, dass sie überflüssige Arbeiten ausführt und in Rechnung stellt oder ob sie betrügerisch nicht durchgeführte Arbeiten abrechnet, ist lediglich ein Unterschied im tatsächlichen Bereich, der die rechtliche Würdigung des Schadensersatzanspruchs zwischen Schädiger und Geschädigtem nicht berührt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.01.1995, Az. 9 U 168/94; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248).
  • LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13

    Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus AG Hagen, 29.10.2021 - 11 C 54/21
    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (vgl. BGH, NJW 1992, 302; LG Köln, Urt. v. 07.05.2014, Az. 9 S 314/13).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Hagen, 29.10.2021 - 11 C 54/21
    Ob ein Verschulden der Werkstatt darin liegt, dass sie überflüssige Arbeiten ausführt und in Rechnung stellt oder ob sie betrügerisch nicht durchgeführte Arbeiten abrechnet, ist lediglich ein Unterschied im tatsächlichen Bereich, der die rechtliche Würdigung des Schadensersatzanspruchs zwischen Schädiger und Geschädigtem nicht berührt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.01.1995, Az. 9 U 168/94; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248).
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