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AG Halberstadt, 09.04.2014 - 8 F 338/12 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 18 Abs 3 VersAusglG, § 27 VersAusglG
Versorgungsausgleichsverfahren: Ausschluss mehrerer geringfügiger Anrechte; Ausschluss oder Beschränkung des Ausgleichs wegen langer Trennungszeit - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08
Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation …
Auszug aus AG Halberstadt, 09.04.2014 - 8 F 338/12
Demzufolge ist bei der Bemessung des angemessenen Lebensbedarfs, der die Grenze für die Herabsenkung des nachehelichen Unterhalts bildet, auf den notwendigen Selbstbehalt eines Erwerbslosen abzustellen, wenngleich der nacheheliche Unterhalt im Rahmen der Billigkeitsprüfung nach § 1578 b Abs. 1 BGB auch auf einen höheren Bedarf als auf den geringsten möglichen Mindestunterhalt herabgesetzt werden kann (BGH 12. ZS, Urteil vom 17.02.2010, Az. XII ZR 140/08, juris ). - OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 UF 144/12
Versorgungsausgleich: Ausschluss mehrerer geringfügiger Anrechte, deren Summe den …
Auszug aus AG Halberstadt, 09.04.2014 - 8 F 338/12
Der Ausgleich soll unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände, insbesondere der Versorgungssituation der Eheleute beurteilt werden (gl. OLG Frankfurt, NJW 2012, 3316). - OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 9 UF 129/11
Versorgungsausgleich: Ausschluss bei langer Trennungsdauer
Auszug aus AG Halberstadt, 09.04.2014 - 8 F 338/12
Einer Ansicht nach begründet aber eine Trennungszeit von einem Viertel der Ehezeit den Ausschluss bzw. die Kürzung nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2010, Az 11 UF 119/10 in juris), andere sehen den Ausschluss selbst bei einer Trennungszeit von 25 Jahren bei einer Ehezeit von 30, 5 Jahren nicht als zwingend geboten an (OLG Saarbrücke, Beschluss vom 08.02.2012, Az. 9 UF 129/11, juris). - OLG Hamm, 30.09.2010 - 11 UF 119/10
Kürzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
Auszug aus AG Halberstadt, 09.04.2014 - 8 F 338/12
Einer Ansicht nach begründet aber eine Trennungszeit von einem Viertel der Ehezeit den Ausschluss bzw. die Kürzung nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2010, Az 11 UF 119/10 in juris), andere sehen den Ausschluss selbst bei einer Trennungszeit von 25 Jahren bei einer Ehezeit von 30, 5 Jahren nicht als zwingend geboten an (OLG Saarbrücke, Beschluss vom 08.02.2012, Az. 9 UF 129/11, juris).