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AG Haldensleben, 04.01.2007 - 13 K 87/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Ermittlung des maßgeblichen Fälligkeitszeitpunktes für die Zuordnung zu einer bestimmten Rangklasse bzgl. eines Anspruchs auf Befriedigung aus einem Grundstück i.R.d. § 10 Abs. 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
Verfahrensgang
- AG Haldensleben, 04.01.2007 - 13 K 87/05
- LG Magdeburg, 28.03.2007 - 3 T 93/07
- BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07
Wird zitiert von ... (2)
- LG Magdeburg, 28.01.2008 - 3 T 262/07
Eintragung eines Beitritts von zwei Beteiligten zu einer angeordneten …
Wegen der dem Beteiligten zu 2. zustehenden Ansprüche im Betrag von 1.689,81 EUR nebst Säumniszuschlägen aus dem Betrag von 1.600,00 EUR für die Zeit vom 01.Januar 2003 bis zum 31. Januar 2008 in Höhe von 1.006,00 EUR und wegen der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung, soweit rechtzeitig angemeldet, wird aufgrund des vollstreckbaren Schmutzwasserbeitragsbescheides des Beteiligten zu 2. vom 07.Dezember 2001, der Beitritt des Beteiligten zu 2. aus der Rangklasse 3 des § 10 Abs. 1 ZVG zu der mit Beschluss des Amtsgerichts Haldenleben vom 19.Januar 2005, Geschäftsnummer: 13 K 87/05, angeordneten Zwangsversteigerung des eingetragenen jeweils hälftigen Miteigentumsanteils an den im Grundbuch von I., eingetragenen Grundstück Blatt B1, lfd. - LG Magdeburg, 28.03.2007 - 3 T 93/07
Berücksichtigung von Ansprüchen aus öffentlichen Lasten eines Grundstücks in der …
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Haldensleben vom 04. Januar 2007, Geschäftsnr.: 13 K 87/2005, wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.