Rechtsprechung
AG Halle/Saale, 04.04.2013 - 103 II 455/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 4 Abs 2 S 4 BeratHiG, § 5 BeratHiG, § 124 Nr 1 ZPO, § 76 Abs 1 FamFG, § 48 Abs 1 VwVfG
Nachträgliche Aufhebung der Bewilligung von Beratungshilfe; Verschweigen einer anwaltliche Tätigkeit vor Unterzeichnung des Bewilligungsantrags; Entfallen der Rechtsanwaltsvergütung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Halle/Saale, 04.01.2011 - 103 II 2020/10
Nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe: Mutwilligkeit von Rechtsbehelfen …
Auszug aus AG Halle/Saale, 04.04.2013 - 103 II 455/13
Für derartige nachträgliche Anträge gilt nach der Rechtsprechung des Gerichts (Beschluss vom 4. Januar 2011, Az. 103 II 2020/10, veröffentlicht bei juris) Folgendes: Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG kann der Antrag auf Beratungshilfe auch nachträglich gestellt werden. - BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07
Zur Auslegung von § 4 Abs 2 S 4 BeratHiG
Auszug aus AG Halle/Saale, 04.04.2013 - 103 II 455/13
Das Bundesverfassungsgericht hat überzeugend darauf hingewiesen (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2008, Az. 1 BvR 2392/07, zitiert nach juris), dass durch das BerHG nicht den beratend tätigen Rechtsanwälten das mit der Übernahme eines Mandats eingegangene Risiko der Zahlungsunfähigkeit ihres Mandanten abgenommen werden sollte. - LG Oldenburg, 19.10.2000 - 8 T 944/00
Zeitliche Möglichkeiten der Gewährung von Beratungshilfe im Zusammenhang mit der …
Auszug aus AG Halle/Saale, 04.04.2013 - 103 II 455/13
Der entgegenstehenden Ansicht des LG Oldenburg im Beschluss vom 19. Oktober 2000 (Az. 8 T 944/00, zitiert nach juris) vermag das Gericht nicht zu folgen. - AG Halle/Saale, 21.01.2011 - 103 II 4298/10
Beratungshilfe: Nachträgliche Aufhebung der Gewährung bei Verschweigen …
Auszug aus AG Halle/Saale, 04.04.2013 - 103 II 455/13
Auf den Beschluss des Gerichts vom 21. Januar 2011 (Az. 103 II 4298/10, veröffentlicht bei juris) wird hingewiesen.