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AG Halle/Saale, 14.01.2011 - 105 C 1450/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Sachverständigenkosten und weiterer Schadensersatz
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Halle/Saale, 14.01.2011 - 105 C 1450/10
Denn ebenso wie bei der gleichgelagerten Problematik der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten ist es einem Geschädigten vor Erteilung des Gutachtens nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und in jedem Fall mehrere Kostenvonanschläge von Sachverständigen einzuholen (vgl. BGH NJW 1996, 1958). - BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Halle/Saale, 14.01.2011 - 105 C 1450/10
Grundsätzlich gilt, dass nach dem Urteil des BGH vom 20.10.2009, Aktenzeichen VI ZR 53/09 der Geschädigte seiner Schadensberechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. - OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Halle/Saale, 14.01.2011 - 105 C 1450/10
Solange für ihn allein als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhaltnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen (vgl. Urteil OLG Naumburg, vom 20.01.2006, Aktenzeichen 4 U 49/05 in NJW-RR 2006, 1029).
- AG Halle/Saale, 22.02.2012 - 99 C 1569/11 Zudem dürfte dem Geschädigten ohne vorherige Begutachtung des Fahrzeuges durch mehrere Sachverständige ein Preisvergleich nur schwer möglich sein, weil auch Tarifübersichten, anhand derer sich der Kunde informieren könnte, fehlen (vgl. AG Halle (Saale), Urteil vom 09.11.2010, Az.: 105 C 1450/10).