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AG Halle/Westfalen, 03.08.2015 - 2 C 399/15 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Halle (Westfalen) verurteilt Versicherungsnehmerin der Westfälischen Provinzial Versicherung zur Zahlung der Schadensfeststellungskosten in Höhe von 202,12 bei einem festgestellten Reparaturbetrag von 910,- mit kurzem und knappem, aber schlüssigem Urteil vom 3.8.2015 ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Halle/Westfalen, 03.08.2015 - 2 C 399/15
Hierbei sind die seitens der Klägerin geltend gemachten Sachverständigenkosten in Höhe von 202, 12 EUR uneingeschränkt ersatzfähig, da sie grundsätzlich Teil des über § 249 Abs. 1 S. 2 BGB ersatzfähigen Schadens sind (BGH NJW 2014, 1947), ungeachtet dessen, ob das Gutachten brauchbar oder dessen Kosten übersetzt sind.Schließlich ist die Klägerin nicht gehalten, zu Gunsten der Schädigerin zu "sparen" oder eine möglichst kostengünstige Variante der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH NJW 2014, 1947), zumal aus dem Aufforderungsschreiben nicht erkennbar wird, dass eine Schadensregulierung in jedem Fall erfolge bzw. es genüge, wenn ein detaillierter Kostenvoranschlag eingereicht werde.