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AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08 |
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AG Halle/Westfalen, Entscheidung vom 15. September 2010 - 2 C 857/08 (https://dejure.org/2010,96184)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Auszug aus AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
Dies wäre erst dann der Fall, wenn konkrete Anzeichen für ein Abbiegen oder Ausscheren vorliegen (…vgl. zu den strengen Anforderungen Hentschel a. a. O. § 5 StVO Rn. 35; OLG Nürnberg NZV 2003, 89; KG NZV 2006, 309). - OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des …
Auszug aus AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
Dies ist jedenfalls eine ernsthaft in Betracht zu ziehende Möglichkeit, die der Annahme eines typischen Auffahrunfallmusters entgegen steht (vgl. OLG Celle, Urt. v. 19.12.2007, Az.: 14 U 97/07). - KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim …
Auszug aus AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
Dies wäre erst dann der Fall, wenn konkrete Anzeichen für ein Abbiegen oder Ausscheren vorliegen (…vgl. zu den strengen Anforderungen Hentschel a. a. O. § 5 StVO Rn. 35; OLG Nürnberg NZV 2003, 89; KG NZV 2006, 309). - OLG Hamm, 20.10.2005 - 27 U 37/05
Haftungsverteilung bei Kollision eines in zweiter Reihe an haltenden oder …
Auszug aus AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
Das Gericht hält eine allgemeine Unkostenpauschale lediglich in Höhe von 20, 00 Euro für ausreichend und angemessen (vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 204). - KG, 06.12.2004 - 12 U 21/04
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vom Erstgericht abweichende …
Auszug aus AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
Zwar wird überwiegend vertreten (so vor allem das KG in ständiger Rechtsprechung, z. B. NZV 2005, 413 m. w. Nachw., vgl. auch Nachw. bei Hentschel StVKR § 9 StVO Rn. 55), dass gegen den Linksabbieger ein Anschein für einen Verstoß gegen die in § 9 I StVO normierten Pflichten besteht, sofern es in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einem Unfall kommt.