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   AG Hamburg, 01.07.2005 - 67a IN 143/05   

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https://dejure.org/2005,28169
AG Hamburg, 01.07.2005 - 67a IN 143/05 (https://dejure.org/2005,28169)
AG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2005 - 67a IN 143/05 (https://dejure.org/2005,28169)
AG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 67a IN 143/05 (https://dejure.org/2005,28169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Partikularinsolvenzverfahrens bei Ausscheiden des einzigen Komplementärs einer GmbH & Co. KG und Gesamtrechtsnachfolge des einzigen Kommanditisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

    Auszug aus AG Hamburg, 01.07.2005 - 67a IN 143/05
    Für die Zulässigkeit einer Analogie sprechen neben der Regelungslücke (vgl. LG Dresden, a.a.O.) die vergleichbare Interessenlage und der Schutz des nach der gesetzlichen Konzeption der Kommanditgesellschaft allenfalls im Umfang seiner Hafteinlage haftenden Kommanditisten (der BGH, ZIP 2004, 1047 ff. - obiter - begründet mit diesen Billigkeitserwägungen eine nur auf die übernommene Vermögensmasse beschränkten Haftung des Kommanditisten als Gesamtrechtsnachfolger).

    Ob dieser diese Kosten lediglich aus dem Sondervermögen zu tilgen verpflichtet ist, wofür nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (ZIP 2004, 1047 ff.) einiges spricht, war nicht zu entscheiden.

  • LG Dresden, 07.03.2005 - 5 T 889/04

    Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des nach Ausscheiden des

    Auszug aus AG Hamburg, 01.07.2005 - 67a IN 143/05
    Im Fall des Ausscheidens des einzigen Komplementärs und die daraus resultierende Gesamtrechtsnachfolge des einzigen Kommanditisten ist grds. ein Partikularinsolvenzverfahren in Analogie zu den Vorschriften über das Nachlaßinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO) statthaft (dazu LG Dresden, ZInsO 2005, 384 f.; Albertus/Fischer, ZInsO 2005, 246 ff.; Bork/Jacoby, Das Ausscheiden des einzigen Komplementärs nach § 131 Abs. 3 HGB, zur Veröffentlichung vorgesehen in ZGR 2005; für eine teleologische Reduktion des § 131 Abs. 3 HGB Liebs, ZIP 2002, 1716 ff.; so für die typische zweigliedrige GmbH & Co. KG: K. Schmidt, GmbHR 2002, 1209 ff.; ders., GmbHR 2003, 1404 ff.).
  • AG Menden, 26.04.2006 - 3 C 518/03

    Haftung des Gesamtguts nach italienischem Güterrecht

    Zweifel, ob bei der Vollstreckung tatsächlich ein Gesamtgut bestehen wird, gehen hierbei zu Lasten des Beklagten (vgl. auch OLG Celle, ZInsO 2003, 128 und AG Hamburg, ZInsO 2005, 837 zur Vollstreckung in zukünftiges "freies Vermögen" des Insolvenzschuldners).
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