Rechtsprechung
AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtstandswohnsitz bei ständigem Aufenthalt im überseeischen Ausland zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung; Relevanz des Lebensmittelpunktes für einen insolvenzrechtlich beachtlichen Gerichtsstandswohnsitz gemäß § 3 Abs. 1 S 1 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. §§ 12, ...
- zvi-online.de
InsO § 3; ZPO §§ 12, 13, 15; BGB § 7
Kein Wohnsitz im Inland für Insolvenzverfahren bei ständigem Aufenthalt im (überseeischen) Ausland zum Zwecke der Erwerbstätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entscheidung über einen …
Auszug aus AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07
Eine analoge Anwendung scheidet aus (OLG Köln, NZI 2001, 380).Der Schuldner hat seinen Wohnsitz mithin im Ausland.Hat der Schuldner einen Wohnsitz im Ausland, so lässt sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte auch nicht aus der über § 4 InsO im Insolvenzverfahren entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 16 ZPO ableiten, da § 16 ZPO nur eingreift, wenn der Schuldner überhaupt keinen Wohnsitz hat (OLG Köln, NZI 2001, 380).
- OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
Bereicherungsansprüche des nicht termingeschäftsfähigen Kunden einer Bank
Auszug aus AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07
Eine polizeiliche Meldung ist kein hinreichendes Indiz für den allgemeinen Wohnsitz (BGH NJW-RR 1995, 507; OLG Naumburg, InVo 2000, 12; OLG Rostock bei Holzer, EWiR 2000, 623). - BGH, 21.12.1994 - XII ARZ 35/94
Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern
Auszug aus AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07
Eine polizeiliche Meldung ist kein hinreichendes Indiz für den allgemeinen Wohnsitz (BGH NJW-RR 1995, 507; OLG Naumburg, InVo 2000, 12; OLG Rostock bei Holzer, EWiR 2000, 623). - LG Hamburg, 23.08.1994 - 302 O 138/94
Auszug aus AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07
Bei einem freiwillig, wenn auch nach Darstellung des Schuldners durch Mangel geeigneten Arbeitsplatzes in Deutschland verursachten, verlegten Aufenthalts zur Arbeitsaufnahme ins Ausland, kann der Lebensmittelpunkt im Ausland anzunehmen sein (LG Hamburg, NJW-RR 1995, 183).