Rechtsprechung
   AG Hamburg, 02.08.2005 - 198 Gs 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30092
AG Hamburg, 02.08.2005 - 198 Gs 4/05 (https://dejure.org/2005,30092)
AG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2005 - 198 Gs 4/05 (https://dejure.org/2005,30092)
AG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2005 - 198 Gs 4/05 (https://dejure.org/2005,30092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,30092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der gerichtlichen Beiordnung eines Zeugenbeistandes bei Versagung der Zustimmung zur Beiordnung nach § 68b S. 2 Strafprozessordnung (StPO) durch die Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus AG Hamburg, 02.08.2005 - 198 Gs 4/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner - dem Weg zum Zeugen als Prozesssubjekt Bahn brechenden - Entscheidung aus dem Jahre 1974 den Tat- und Ermittlungsgerichten die Beiordnung von Zeugenbeiständen nicht aufgegeben (in: BVerfGE 38, 105-120).

    Aus dem Recht auf ein faires Verfahren und dem daraus folgenden Prinzip der Waffengleichheit wird allein der Anspruch auf Rechtsbeistand nicht indes auch auf Kostenübernahme durch den Staat abgeleitet (BVerfGE 38, 105, 116 sowie fortgesetzt in NStZ 1983, 374; so zu Sinn und Zweck des § 68b auch HansOLG in: NStZ 2000, 335, 336).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 307/83

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Beiordnung eines Zeugenbeistands

    Auszug aus AG Hamburg, 02.08.2005 - 198 Gs 4/05
    Aus dem Recht auf ein faires Verfahren und dem daraus folgenden Prinzip der Waffengleichheit wird allein der Anspruch auf Rechtsbeistand nicht indes auch auf Kostenübernahme durch den Staat abgeleitet (BVerfGE 38, 105, 116 sowie fortgesetzt in NStZ 1983, 374; so zu Sinn und Zweck des § 68b auch HansOLG in: NStZ 2000, 335, 336).
  • LG Freiburg, 28.09.1999 - XII StVK 526/99
    Auszug aus AG Hamburg, 02.08.2005 - 198 Gs 4/05
    Aus dem Recht auf ein faires Verfahren und dem daraus folgenden Prinzip der Waffengleichheit wird allein der Anspruch auf Rechtsbeistand nicht indes auch auf Kostenübernahme durch den Staat abgeleitet (BVerfGE 38, 105, 116 sowie fortgesetzt in NStZ 1983, 374; so zu Sinn und Zweck des § 68b auch HansOLG in: NStZ 2000, 335, 336).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht