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AG Hamburg, 03.05.2013 - 67c IN 161/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 22a Abs 1 InsO, § 22a Abs 3 Alt 1 InsO
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses bei absehbarer Einstellung des Geschäftsbetriebs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1391
- NZI 2013, 797
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg, 26.09.2013 - 67c IN 320/13
Insolvenz: Bestellung eines vorläufigen (Pflicht-)Gläubigerausschusses bei …
Bei einem Insolvenzverfahren, in dem die Geschäftseinstellung der Antragstellung innerhalb kurzer Zeit nachfolgt, ist auch eine im Sinne der gesetzlichen Begründung für § 22a Abs. 1 InsO sinnvolle Bestellungsnotwendigkeit eines "Pflichtausschusses" wirtschaftlich nicht ersichtlich (siehe bereits AG Hamburg v. 3.5.2013, ZInsO 2013, 1803=NZI 2013, 797).