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   AG Hamburg, 06.05.2013 - 67c IN 165/13   

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https://dejure.org/2013,9709
AG Hamburg, 06.05.2013 - 67c IN 165/13 (https://dejure.org/2013,9709)
AG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2013 - 67c IN 165/13 (https://dejure.org/2013,9709)
AG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 67c IN 165/13 (https://dejure.org/2013,9709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 22a InsO, § 67 Abs 2 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Voraussetzungen eines Antrags auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

  • Betriebs-Berater

    Unzulässigkeit des Antrags auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unzulässigkeit des Antrags auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1135
  • NZI 2013, 701
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.03.2021 - IX ZR 266/18

    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Feststellung von Mitgliedschafts- und

    Nichts anderes folgt aus der Angabe zu ihrer Vertretung durch Rechtsanwalt   F.     , die dem Bedürfnis der Praxis nach Kontinuität in der Wahrnehmung des Amtes für eine juristische Person als Ausschussmitglied Rechnung trägt (vgl. AG Hamburg, ZIP 2013, 1135, 1137; Frind, BB 2013, 265, 269 f).
  • AG Hamburg, 26.09.2013 - 67c IN 320/13

    Insolvenz: Bestellung eines vorläufigen (Pflicht-)Gläubigerausschusses bei

    Im vorliegenden Fall, wie auch im Fall AG Hamburg v. 6.5.2013 (ZIP 2013, 1135=ZInsO 2013, 1804=), hat das Schuldnerunternehmen kurz nach Antragstellung den werbenden Geschäftsbetrieb eingestellt und ist lediglich in einen Abwicklungszustand mit noch zu absolvierenden Restarbeiten übergegangen; dies können auch nach außen gerichtete Geschäfte sein, soweit diese der Abarbeitung bereits angenommener Aufträge dienen.
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