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AG Hamburg, 06.05.2013 - 67c IN 165/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 22a InsO, § 67 Abs 2 InsO
Insolvenzeröffnungsverfahren: Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den Voraussetzungen eines Antrags auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- Betriebs-Berater
Unzulässigkeit des Antrags auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unzulässigkeit des Antrags auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1135
- NZI 2013, 701
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.03.2021 - IX ZR 266/18
Antrag eines Insolvenzverwalters auf Feststellung von Mitgliedschafts- und …
Nichts anderes folgt aus der Angabe zu ihrer Vertretung durch Rechtsanwalt F. , die dem Bedürfnis der Praxis nach Kontinuität in der Wahrnehmung des Amtes für eine juristische Person als Ausschussmitglied Rechnung trägt (vgl. AG Hamburg, ZIP 2013, 1135, 1137; Frind, BB 2013, 265, 269 f). - AG Hamburg, 26.09.2013 - 67c IN 320/13
Insolvenz: Bestellung eines vorläufigen (Pflicht-)Gläubigerausschusses bei …
Im vorliegenden Fall, wie auch im Fall AG Hamburg v. 6.5.2013 (ZIP 2013, 1135=ZInsO 2013, 1804=), hat das Schuldnerunternehmen kurz nach Antragstellung den werbenden Geschäftsbetrieb eingestellt und ist lediglich in einen Abwicklungszustand mit noch zu absolvierenden Restarbeiten übergegangen; dies können auch nach außen gerichtete Geschäfte sein, soweit diese der Abarbeitung bereits angenommener Aufträge dienen.