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AG Hamburg, 06.09.2019 - 9 C 521/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungeigentümer können Beeinträchtigungen einer gemeinsamen Grenzeinrichtung auch gegen Miteigentümer durchsetzen; §§ 14 WEG; 921, 1004 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentümer muss bauliche Veränderung einer Grenzanlage beseitigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.09.2019 - 9 C 521/18
- LG Hamburg, 21.04.2020 - 318 S 83/19
- LG Hamburg, 20.05.2020 - 318 S 83/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.03.2015 - V ZR 216/13
Ufergrundstücke an einem Flusslauf im früheren Ostteil von Berlin: …
Auszug aus AG Hamburg, 06.09.2019 - 9 C 521/18
Es kann auch dahinstehen, ob die Mauer als ein Überbau vom einen auf das andere Grundstück zu werten ist, wofür wohl festzustellen wäre, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck sie von wem errichtet wurde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27.03.2015, Az: V ZR 216/13, Rn. 23).
- LG Hamburg, 21.04.2020 - 318 S 83/19
Wohnungseigentumsanlage an einer Wasserstraße/Kanal: Anspruch der …
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 06.09.2019, Aktenzeichen 9 C 521/18, durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. - LG Hamburg, 20.05.2020 - 318 S 83/19
Wohnungseigentumsanlage an einer Wasserstraße/Kanal: Anspruch der …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 06.09.2019, Aktenzeichen 9 C 521/18, wird gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.