Rechtsprechung
AG Hamburg, 07.11.2014 - 4 C 345/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 102 (Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Vorlage von Proben außerhalb des Praxissitzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12
Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen
Auszug aus AG Hamburg, 07.11.2014 - 4 C 345/14
Diese Grundsätze finden auf Präparate und Befundproben, welche sich beim behandelnden Arzt befinden, entsprechende Anwendung (vgl. OLG München, Urteil vom 06.12.2012,1 U 4005/12, juris).Auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG München vom 06.12.2012 (Az.: 1 U 4005/12) ergibt sich nichts anderes, soweit hier neben einem Einsichtsrecht in Patientenunterlagen im Falle von Präparaten ein Überlassungsrecht hergeleitet wird.
- BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90
Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines …
Auszug aus AG Hamburg, 07.11.2014 - 4 C 345/14
Soweit dem Beklagten allerdings ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht bzw. er dies geltend macht, schließt bereits dies den Verzug aus (BGH, Urteil vom 18.01.1991, V ZR 11/90, juris m.w.N.).