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   AG Hamburg, 10.05.2006 - 46 C 108/04   

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https://dejure.org/2006,21757
AG Hamburg, 10.05.2006 - 46 C 108/04 (https://dejure.org/2006,21757)
AG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2006 - 46 C 108/04 (https://dejure.org/2006,21757)
AG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 46 C 108/04 (https://dejure.org/2006,21757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Hitzestau im Sommer in Neubauwohnung stellt Mangel dar

  • RA Kotz

    Mietminderung: Aufheizung Neubauwohnung in Sommermonaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tropische Verhältnisse in der Wohnung - Minderung?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Heiße Wohnung: Mietminderung möglich?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ist Hitze in der Wohnung ein Mietmangel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn es in der Wohnung zu heiß wird

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung bei zu heißer Wohnung - Höchstens 25-26 Grad darf es warm werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 536 Abs. 1
    Mietminderung bei Überhitzung einer Dachgeschosswohnung in den Sommermonaten aufgrund unzureichenden Wärmeschutzes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch offenkundig unhaltbare

    Auszug aus AG Hamburg, 10.05.2006 - 46 C 108/04
    Bei allen technischen Normen und Regelwerken, die dem Gesundheitsschutz dienen, ist im einzelnen sehr genau zu prüfen, ob es genügt, hier die Regeln und Werte zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes einzuhalten, oder ob es gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. WuM 1998, Seite 657) geboten ist, im Hinblick auf bestehende, nach neuesten Standards bekannte konkrete Gesundheitsgefahren auf die Einhaltung dieser aktuellen Standards abzustellen.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

    Zumutbarkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Mieters gegenüber dem

    Auszug aus AG Hamburg, 10.05.2006 - 46 C 108/04
    Es darf kein krasses Missverhältnis entstehen zwischen dem Reparaturaufwand einerseits und dem Nutzen der Reparatur für den Mieter und dem Wert des Mietobjekts und den aus ihm zu ziehenden Einnahmen andererseits (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 VIII ZR 342/03, WuM 2005, 713-714 = - NJW 2005, 3284-3285).
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