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   AG Hamburg, 11.12.2017 - 31a C 55/16   

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AG Hamburg, 11.12.2017 - 31a C 55/16 (https://dejure.org/2017,54783)
AG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.2017 - 31a C 55/16 (https://dejure.org/2017,54783)
AG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 31a C 55/16 (https://dejure.org/2017,54783)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Anspruch Ausgleichsleistung Fluggast - Nichterreichen Anschlussflug

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 138/15

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Ausgleichsansprüchen wegen

    Auszug aus AG Hamburg, 11.12.2017 - 31a C 55/16
    Die Frage, ob in einem solchen Fall die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Hinblick auf die Haftung des den Zubringerflug durchführenden Luftfahrtunternehmens gemäß Art. 3 Abs. 2 lit. a) überhaupt Anwendung findet, ob nämlich von einer bestätigten Buchung im Sinne der Verordnung auszugehen sei, hat der BGH zuletzt dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, EuGH-Vorlage v. 19.07.2016, Az. X ZR 138/15).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-321/11

    Den Fluggästen aufeinander folgender Flüge sind Ausgleichsleistungen wegen

    Auszug aus AG Hamburg, 11.12.2017 - 31a C 55/16
    Denn jedenfalls muss sich die Beklagte entgegenhalten lassen, eine Bestätigung für eine zusammengesetzte Flugreise erteilt zu haben, bei der die für das Erreichen des Anschlussfluges erforderliche Zeit nicht ausgereicht hat (vgl. EuGH, Urteil v. 04.10.2012, Az. C-321/11; -juris- Rn. 34).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Hamburg, 11.12.2017 - 31a C 55/16
    Eine Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden steht einer Annullierung jedoch insofern gleich, wobei es auf das Maß der Ankunftsverspätung am Endziel ankommt (EuGH, Urt. v. 19. November 2009, Az.: C-402/07 und C-432/07).
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