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   AG Hamburg, 14.08.2019 - 49 C 263/18   

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https://dejure.org/2019,28852
AG Hamburg, 14.08.2019 - 49 C 263/18 (https://dejure.org/2019,28852)
AG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2019 - 49 C 263/18 (https://dejure.org/2019,28852)
AG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2019 - 49 C 263/18 (https://dejure.org/2019,28852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 558 BGB, § 4 Nr 4 WoFlV
    Mieterhöhungsverlangen: Regelanrechnung eines Balkons mit einem Viertel seiner Fläche

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnflächenberechnung - Balkone sind mit einem Viertel der Grundfläche anzusetzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Balkone sind mit einem Viertel ihrer Fläche anzurechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkone sind mit einem Viertel ihrer Fläche anzurechnen! (IMR 2020, 1040)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Flensburg, 31.08.2011 - 64 C 174/10

    Hälftige Berücksichtigung eines Balkons i.R.d. Berechnung der Wohnfläche bei

    Auszug aus AG Hamburg, 14.08.2019 - 49 C 263/18
    Rechtliche Besonderheiten im Hinblick auf etwaige Akzeptanz- und Gleichbehandlungsgesichtspunkte sind nicht erkennbar (vgl. Grundmann a.a.O.; AG Flensburg, Urteil v. 31.08.2011 zum Az.: 64 C 174/10 bei juris; AG Hamburg-Altona WuM 2010, 160).
  • AG Hamburg, 20.08.2014 - 49 C 174/13

    Wohnraummiete in Hamburg: Mietminderung bei Wohnflächenabweichung und Anrechnung

    Auszug aus AG Hamburg, 14.08.2019 - 49 C 263/18
    Dies ist in Hamburg nicht der Fall (vgl. etwa AG Hamburg, Urteil vom 20. August 2014 zum Az. 49 C 174/13 bei juris).
  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der

    Auszug aus AG Hamburg, 14.08.2019 - 49 C 263/18
    Im Übrigen kommt es auf den Mietvertragsabschluss letztlich nicht entscheidend an, da nach der neueren Rechtsprechung des BGH für die Mieterhöhung die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich ist (vgl. BGH NZM 2016, 42).
  • LG Hamburg, 25.01.2019 - 307 S 75/17

    Öffentlich geförderter Wohnraum: Rückzahlungsanspruch eines Mieters aufgrund

    Auszug aus AG Hamburg, 14.08.2019 - 49 C 263/18
    Aus § 4 Nr. 4 der Wohnflächenverordnung ergibt sich, dass Balkonflächen im Regelfall nur mit einem Viertel ihrer Fläche in Ansatz zu bringen sind (vgl. so ausdrücklich LG Hamburg, Urteil v. 25.01.2019 zum Az.: 307 S 75/17, Rn. 30 bei juris; LG Berlin GE 2018, 256).
  • AG Hamburg, 18.12.2019 - 49 C 213/18

    Mieterhöhung bei Wohnraummiete: Angaben zur energetischen Beschaffenheit der

    Nach dem Wegfall dieser förderrechtlichen Besonderheiten fehlt dem bisherigen Wahlrecht seine Berechtigung, so dass mit der Neuregelung der Wohnflächenverordnung die Wohnflächenanrechnung klarstellend neu geregelt worden ist (vergleiche AG Hamburg, Urteil vom 14.08.2019 zum Aktenzeichen: 49 C 263/18 bei juris).

    Insoweit ist er aufgrund der üblichen Witterungsbedingungen in dieser Region und seiner Größe naturgemäß nur eingeschränkt nutzbar (vergleiche AG Flensburg, BeckRS 2012, 1697; AG Hamburg, Urteil vom 14.08.2019 zum Aktenzeichen 49 C 263/18 bei juris).

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