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AG Hamburg, 15.06.2020 - 165 Gs 222/19 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20 Auf die Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen in H. vom 17.06.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 15.06.2020 (165 Gs 222/19) aufgehoben.
Mit Beschluss vom 02.05.2019 ordnete das Landgericht Hamburg auf die Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen in H. die Aufhebung der Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 08.03.2019 sowie vom 02.04.2019 (165 Gs 222/19) an und ordnete gegen den Beschuldigten L. R. den Vermögensarrest in sein Vermögen in Höhe von 140.500,- EUR an.