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   AG Hamburg, 18.10.2021 - 48 C 177/21   

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https://dejure.org/2021,60410
AG Hamburg, 18.10.2021 - 48 C 177/21 (https://dejure.org/2021,60410)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18.10.2021 - 48 C 177/21 (https://dejure.org/2021,60410)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - 48 C 177/21 (https://dejure.org/2021,60410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung von Flugscheinkosten bei Annullierung: Provision des Vermittlers als Bestandteil ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.09.2018 - C-601/17

    Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen

    Auszug aus AG Hamburg, 18.10.2021 - 48 C 177/21
    Das Gericht geht im Anschluss an EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17, davon aus, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe einer Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens grundsätzlich einschließt.

    Der Europäische Gerichtshof hat insoweit ausgeführt, dass im Licht der Ziele der Verordnung, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste zu gewährleisten und zugleich einen Ausgleich zwischen ihren Interessen und denjenigen der Luftfahrtunternehmen zu schaffen, davon auszugehen sei, dass eine Provision, die ein Vermittlungsunternehmen beim Kauf eines Flugscheins von einem Fluggast erhält, zwar grundsätzlich als Bestandteil des dem Fluggast bei Annullierung des entsprechenden Fluges zu erstattenden Preises anzusehen sei, es für ihre Einbeziehung jedoch angesichts der davon betroffenen Interessen der Luftfahrtunternehmen gewisse Grenzen geben müsse (EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17 -, juris Rn. 16).

    Sonach seien Preisbestandteile der von Vermittlern ausgegebenen Flugscheine dann nicht als erstattungsfähiger Teil desselben anzusehen, wenn diese ohne Genehmigung und somit ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt worden seien (EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17 -, juris Rn. 17).

  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 138/15

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Ausgleichsansprüchen wegen

    Auszug aus AG Hamburg, 18.10.2021 - 48 C 177/21
    So hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Vorlagebeschluss vom 19. Juli 2016 - X ZR 138/15 festgestellt, aus vorgenannter Vorschrift ergebe sich zweifelsfrei, dass einem Fluggast auch dann ein Ausgleichsanspruch gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zustehen könne, wenn dieses zwar nicht an der einzelnen Buchung und deren Bestätigung beteiligt war, aber einem Vermittler oder einem Reiseunternehmen die Möglichkeit eingeräumt hat, solche Buchungen entgegenzunehmen und zu bestätigen.
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