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   AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19   

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https://dejure.org/2020,48155
AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19 (https://dejure.org/2020,48155)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.2020 - 40a C 146/19 (https://dejure.org/2020,48155)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 2020 - 40a C 146/19 (https://dejure.org/2020,48155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung durch Störer verjährt: Störung kann auf eigene Kosten beseitigt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Auszug aus AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19
    Durch die Beschlussfassung der Gemeinschaft vom 29.10.2018 ist dieser Anspruch aber vergemeinschaftet worden und kann daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft klagweise geltend gemacht werden (BGH NJW 2019, 1216; NJW 2015, 1020; NJW 2014, 1090).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19
    Durch die Beschlussfassung der Gemeinschaft vom 29.10.2018 ist dieser Anspruch aber vergemeinschaftet worden und kann daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft klagweise geltend gemacht werden (BGH NJW 2019, 1216; NJW 2015, 1020; NJW 2014, 1090).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19
    Sie kann analog § 269 Abs. 3 ZPO Ersatz ihrer außergerichtlichen Kosten verlangen (BGH NJW 06, 1351, 1353 f.; Zöller/Greger, 33. Auflage 2020, § 263 Rn. 25).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 149/18

    Rechte einzelner Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des

    Auszug aus AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19
    Der hier geltend gemachte Duldungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB stellt zwar kein geborenes Recht der WEG, sondern ein aus dem Eigentum folgendes Individualrecht der einzelnen Wohnungseigentümers dar (vgl. BGH NJW 2020, 42 Rn. 5).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10

    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des

    Auszug aus AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19
    Einen damit verbundenen Eingriff in seine Sachen muss der Störer dulden (BGH, NJW 2011, 1068).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19
    Durch die Beschlussfassung der Gemeinschaft vom 29.10.2018 ist dieser Anspruch aber vergemeinschaftet worden und kann daher von der Wohnungseigentümergemeinschaft klagweise geltend gemacht werden (BGH NJW 2019, 1216; NJW 2015, 1020; NJW 2014, 1090).
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