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   AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18   

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AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18 (https://dejure.org/2019,54787)
AG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2019 - 22a C 397/18 (https://dejure.org/2019,54787)
AG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 22a C 397/18 (https://dejure.org/2019,54787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Wirksamkeit formularmäßigen Selbstkontrahierungsbefugnis Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereicherungsrechtlicher Rückerstattungsanspruch trotz Entlastungsbeschlusses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 13 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Sondervergütung kraft Beschlusses; Entlastung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückerstattungsanspruch trotz Entlastungsbeschlusses (IMR 2020, 338)

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Hamburg, 25.06.2015 - 22a C 223/14

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz Eigenmächtigkeit; Wahl eines

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 25.06.2015 (Aktenzeichen 22a C 223/14) ist der Beschluss zu TOP 10 über die Gewährung der Sondervergütung rechtskräftig für ungültig erklärt worden.

    Zum Zeitpunkt des Entlastungsbeschlusses am 8.7.15 war durch das Verfahren 22 a C 223/14 den Wohnungseigentümern bereits bekannt geworden oder hätte bei zumutbarer Sorgfalt ihnen bekannt geworden sein müssen, dass das Bestehen eines Rechtsgrundes für die Entnahme einer Sondervergütung fraglich ist und vom Gericht verneint werden könnte, und zwar aufgrund der Hinweise des Gerichts vom 26.2.15, worauf die Beklagte zu Recht verweist.

    Der Umstand, dass die Verwaltung unzutreffend über den Rechtsgrund für eine Sondervergütung informiert hatte, was im Urteil vom 25.6.15 in 22 a C 223/14 in aller Deutlichkeit festgestellt wurde, beseitigt die Entlastungswirkung ebenfalls nicht, auch wenn ethische Maßstäbe zu einem strengeren Urteil kommen könnten.

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Der hier streitbefangene Entlastungsbeschlusses hat damit die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses, seine Rechtsfolge ist ein Verzicht der Wohnungseigentümer auf etwaige - nicht aus einer Straftat herrührende - Ersatzansprüche gegen den Verwalter, soweit es sich um Ansprüche handelt, die den Wohnungseigentümern bekannt oder die für sie bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren (BGH NJW 97, 2106, 2108; BayObLGZ 1983, 314; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 28 Rz. 244; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, Rz. 1429).

    Damit muss die Eigenmandatierung und die Entnahme des streitbefangenen Betrages und die Rechtsgrundlosigkeit der Entnahme und die insofern erfolgte ungerechtfertigte Bereicherung zum Zeitpunkt der Vornahme des Entlastungsbeschlusses bekannt gewesen sein bzw. bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar gewesen sein (BGH III ZR 284/95; BGH NJW 1997, 2106, 2008; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 28 Rz. 244).

  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83
    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Der hier streitbefangene Entlastungsbeschlusses hat damit die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses, seine Rechtsfolge ist ein Verzicht der Wohnungseigentümer auf etwaige - nicht aus einer Straftat herrührende - Ersatzansprüche gegen den Verwalter, soweit es sich um Ansprüche handelt, die den Wohnungseigentümern bekannt oder die für sie bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren (BGH NJW 97, 2106, 2108; BayObLGZ 1983, 314; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 28 Rz. 244; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, Rz. 1429).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 284/95

    Reichweite einer Freistellung

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Damit muss die Eigenmandatierung und die Entnahme des streitbefangenen Betrages und die Rechtsgrundlosigkeit der Entnahme und die insofern erfolgte ungerechtfertigte Bereicherung zum Zeitpunkt der Vornahme des Entlastungsbeschlusses bekannt gewesen sein bzw. bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar gewesen sein (BGH III ZR 284/95; BGH NJW 1997, 2106, 2008; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 28 Rz. 244).
  • OLG Köln, 26.11.2004 - 16 Wx 184/04

    Verwalterentlastung trotz erkennbarer Pflichtverletzungen des WEG -Verwalters

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Die Entlastung steht somit der späteren Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entgegen, ebenso einer eventuell später gewünschten Abberufung aus den präkludierten Gründen (BGH NJW 2003, 3124; OLG Köln ZMR 2005, 473; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, Rz. 1429) sowie schließlich ebenso von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung.
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Die Entlastung steht somit der späteren Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entgegen, ebenso einer eventuell später gewünschten Abberufung aus den präkludierten Gründen (BGH NJW 2003, 3124; OLG Köln ZMR 2005, 473; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, Rz. 1429) sowie schließlich ebenso von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung.
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Dies gilt schließlich auch für die dritte von Becker in Bärmann zitierte Entscheidung, die seinem Rechtssatz einer beschränkten Wirkung der Entlastung zugrunde liegt, und zwar die Entscheidung des BayObLG in ZMR 2001, 558.
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 165/85

    Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Die Argumentation, dass die entsprechende Rechtsprechung des BGH zur Entlastungswirkung im gesellschaftsrechtlichen Kontext einer GmbH-Geschäftsführung (BGH II ZR 165/85) übertragbar ist, überzeugt.
  • OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99

    Zur Wirksamkeit der Entlastung der Verwaltung und des Verwaltungsbeirates durch

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    Bärmann bzw. Becker in Bärmann nimmt seinerseits Bezug auf das Hans. OLG (ZMR 2003, 772), das jedoch mitnichten einen solchen Rechtssatz formuliert hat.
  • KG, 10.03.1993 - 24 W 5506/92

    Haftung des Verwalters für Zahlungen für erkennbar mangelhafte Werkleistungen

    Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18
    So gehört es insbesondere zu den Aufgaben eines Verwalter im Rahmen der Durchführung von Instandsetzungsbeschlüssen, Instandsetzungsarbeiten zu überwachen (KG WE 1993, 197; Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 27 Rz. 49) oder vor Zahlung von Werklohn zu prüfen, ob die Leistungen auch mangelfrei erbracht wurden (Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 27 Rz. 19), sie also abzunehmen (Bärmann, a.a.O., Rz. 49).
  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 102/15

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Entfernen eines unbefugt auf einem

  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11

    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs

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