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AG Hamburg, 20.12.2022 - 7 C 224/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 7 EGV 261/2004, Art 267 AEUV
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Anforderungen an die frühestmögliche Ersatzbeförderung nach Verpassen eines Anschlussfluges auf Grund eines außergewöhnlichen Umstands; Unzumutbarkeit der Ersatzbeförderung - Europäischer Gerichtshof
Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004
Verpasster Anschlussflug - Ersatzbeförderung - Umsteigeverbindung
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 20.12.2022 - 7 C 224/20
- EuGH - C-778/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.06.2020 - C-74/19
Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen "außergewöhnlichen Umstand" …
Auszug aus AG Hamburg, 20.12.2022 - 7 C 224/20
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11.06.2020 - C-74/19 entschieden, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen sich bei Eintritt eines außergewöhnlichen Umstands nur dann "von seiner in Art. 5 Abs. 1 Buchst. C und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit, wenn es nachweisen kann, dass es die der Situation angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, in dem es alle ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel eingesetzt hat, um zu vermeiden, dass dieser Umstand zur Annullierung oder zur großen Verspätung des betreffenden Fluges führt (...).