Rechtsprechung
   AG Hamburg, 21.11.2019 - 40a C 266/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42226
AG Hamburg, 21.11.2019 - 40a C 266/18 (https://dejure.org/2019,42226)
AG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2019 - 40a C 266/18 (https://dejure.org/2019,42226)
AG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2019 - 40a C 266/18 (https://dejure.org/2019,42226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,42226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietzinsforderung und Schadensersatz

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus AG Hamburg, 21.11.2019 - 40a C 266/18
    So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.06.2014 (BGH NJW 2014, 2717, 2718 f.) entschieden:.

    Dies wird gedeckt durch die historische Auslegung (s. hierzu auch BGH, NJW 2014, 2717, 2718), wobei es in der Gesetzesbegründung zu der Vorgängernorm des § 553 BGB - § 549 Abs. 2 BGB - heißt (BT-Drs. IV/806, S. 9):.

    Das Belassen von Möbeln in der Wohnung und eine teilweise Nutzungsuntersagung an Möbelstücken ist nicht geeignet, dem Beklagten - ohne tatsächlich räumlich abgrenzbaren Bereich (vgl. BGH NJW 2014, 2717, 2718 f.) - Mitgewahrsam an der Wohnung selbst zu vermitteln.

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05

    Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung

    Auszug aus AG Hamburg, 21.11.2019 - 40a C 266/18
    (...) Der Zweck des § 553 I 1 BGB besteht darin, dem Mieter die Wohnung, an der er festhalten will, zu erhalten (BGH NJW 2006, 1200), Dieser Gesichtspunkt ist maßgebend dafür, dass der Gesetzgeber dem Mieter - anders ais in den Fällen des § 540 I BGB - nicht nur ein Sonderkündigungsrecht, sondern einen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung gewährt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht