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   AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843 - 159/05, (843) 4004 Js 471/01 (159/05)   

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https://dejure.org/2005,86324
AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843 - 159/05, (843) 4004 Js 471/01 (159/05) (https://dejure.org/2005,86324)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 21.12.2005 - 843 - 159/05, (843) 4004 Js 471/01 (159/05) (https://dejure.org/2005,86324)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 843 - 159/05, (843) 4004 Js 471/01 (159/05) (https://dejure.org/2005,86324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) einer allein sorgeberechtigten Mutter wegen Verhinderung der Möglichkeit des Kindesvaters zum Umgang mit dem Kind; Berufen auf die behördliche Auskunft einer zuständigen Stelle; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 597/99

    Veruntreuung von Arbeitsentgelt; Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Dies hat aber nicht dazu geführt, dass - wie die Verteidigung meint - eine unzutreffende Auskunft einer Behörde den Irrtum unvermeidbar machte (vgl. BGH NStZ 2000, 364).

    An einer derartigen behördlichen Entscheidung kann der Bürger in aller Regel sein Verhalten ausrichten, ohne Bestrafung befürchten zu müssen, wenn die Behörde nicht offensichtlich insgesamt unzuständig war (BGH NStZ 2000, 364).

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Wegen dieser unbestreitbaren Vorteile für das Kindeswohl genießt das elterliche Umgangsrecht als absolutes, die Befugnisse des Personensorgeberechtigten einschränkendes Recht auch nach den 1998 in Kraft getretenen Änderungen durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz den Schutz des § 235 StGB (BGHSt 44, 355; zum alten Recht vgl. RGSt 66, 254 und BGHSt 10, 376).
  • OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03

    Zur Frage der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung bei langfristigem

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Scheiden selbst diese aus - weil etwa das Kind sich sträubt - tritt an die Stelle des weitgehend eingeschränkten Umgangsrechts ein Auskunftsrecht, um dem anderen Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276).
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Der Täter muss sein Gewissen anspannen (BGHSt 2, 194), und alle seine Erkenntniskräfte und sittlichen Wertvorstellungen einsetzen, und zwar auf der Grundlage der Vorstellungen seiner Rechtsgemeinschaft (BGHSt 4, 1).
  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Nach allgemeiner Auffassung soll das Umgangsrecht - ungeachtet seiner dogmatischen Deutung - es dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BGHZ 51, 219).
  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 269/57
    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Wegen dieser unbestreitbaren Vorteile für das Kindeswohl genießt das elterliche Umgangsrecht als absolutes, die Befugnisse des Personensorgeberechtigten einschränkendes Recht auch nach den 1998 in Kraft getretenen Änderungen durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz den Schutz des § 235 StGB (BGHSt 44, 355; zum alten Recht vgl. RGSt 66, 254 und BGHSt 10, 376).
  • BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00

    Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Soweit ein Elternteil die gerichtliche Einschätzung der Belange des Kindeswohls durch das Familiengericht nicht teilt, hat er die Möglichkeit der Beschwerde oder eines Änderungsantrages, in dringlichen Fällen auch im Wege der einstweiligen oder vorläufigen Anordnung (vgl. BGHZ 151, 155).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Der Täter muss sein Gewissen anspannen (BGHSt 2, 194), und alle seine Erkenntniskräfte und sittlichen Wertvorstellungen einsetzen, und zwar auf der Grundlage der Vorstellungen seiner Rechtsgemeinschaft (BGHSt 4, 1).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Bleiben Zweifel, trifft den Täter eine Erkundigungspflicht (vgl. BGHSt 4, 237; 21, 18).
  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
    Vermeidbar ist ein Verbotsirrtum dann, wenn dem Täter sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlass geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und er auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre (BayObLGSt 1988, 139).
  • RG, 30.05.1932 - III 449/32

    § 235 StGB. schützt auch die durch § 1636 BGB. dem schuldigen Ehegatten

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