Rechtsprechung
AG Hamburg, 22.12.2020 - 25a C 312/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich Wohnfläche - Sollbeschaffenheit?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnflächenangabe doch keine Sollbeschaffenheit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unverbindliche Angabe zur Wohnfläche im Mietvertrag?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kann die Wohnflächenangabe im Mietvertrag unverbindlich sein?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Die Ca.-Angabe der Wohnfläche im Vertrag als Soll-Beschaffenheit der Mietsache? (IMR 2021, 272)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf …
Auszug aus AG Hamburg, 22.12.2020 - 25a C 312/20
Dies ist zwar im Ansatz richtig, gilt indes nach ständiger Rechtsprechung nur dann, wenn die Angabe der Mietfläche im Vertrag der vertraglichen Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts dient und nicht lediglich der Beschreibung des Mietobjekts (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 306/09).Dies folgt, worauf die Beklagten zu Recht hinweisen, aus dem Umstand, dass in den der Quadratmeterangabe unmittelbar nachfolgenden beiden Sätzen klargestellt wird, dass die Quadratmeterangabe nicht zur Festlegung des Mietgegenstands dient und sich der räumliche Umfang der gemieteten Sache aus der vorstehenden Angabe der gemieteten Räume ergibt (so auch zur identischen Klausel BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 306/09, Rn. 17).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 07.07.2014 - 11 C 545/13
Wohnraummiete: Angabe einer "Ca."-Wohnungsgröße als Beschaffenheitsvereinbarung; …
Auszug aus AG Hamburg, 22.12.2020 - 25a C 312/20
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 07.07.2014, 11 C 545/13, Rn. 15). - OLG Dresden, 21.10.2020 - 5 U 1257/20
Doch kein Mietmangel bei Flächenabweichung von 10%?
Auszug aus AG Hamburg, 22.12.2020 - 25a C 312/20
Denn nur wenn die Flächenangabe im Mietvertrag Bestandteil des vom Vermieter zu erfüllenden Leistungsprogramms ist, kann der Umstand, dass die tatsächliche Fläche dahinter zurückbleibt, Gewährleistungsrechte begründen (vgl. zuletzt OLG Dresden, Urteil vom 21.10.2020, 5 U 1257/20, Rn. 37).