Rechtsprechung
AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ausgleichsanspruch erfordert nicht den Antritt des verspäteten Fluges!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Antritt des verspätet durchgeführten Fluges ist keine Voraussetzung für Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung - Bereits vor Abflug feststehende Ankunftsverspätung kann Entschädigungsanspruch begründen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
Nach dem Urteil des EuGH (Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon u.a., RRa 2009, 282) sowie des BGH vom 18.2.2010 - Xa ZR 164/07 ist ein um mindestens drei Stunden verspäteter Flug mit Blick auf einen Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 1 VO einem annullierten Flug gleichgestellt.Dem steht nicht die Entscheidung des LG Darmstadt entgegen (7 S 120/13; die dort beklagte Fluggesellschaft hat den Anspruch in der Revisionsinstanz anerkannt (BGH - X ZR 11/14), das sich zur Begründung auf das Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (a.a.O.) stützt.
- LG Darmstadt, 18.12.2013 - 7 S 120/13
Kein Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung, wenn Passagier nicht mitfliegt
Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
Dem steht nicht die Entscheidung des LG Darmstadt entgegen (7 S 120/13;… die dort beklagte Fluggesellschaft hat den Anspruch in der Revisionsinstanz anerkannt (BGH - X ZR 11/14), das sich zur Begründung auf das Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (a.a.O.) stützt. - EuGH, 26.02.2013 - C-11/11
Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …
Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
Der irreversible Zeitverlust, der nach dem EuGH das Wesen der Unannehmlichkeiten ausmacht (EuGH, Urt. v. 26.2.2013, Rs. C-11/11 - Folkerts, RRa 2013, 78), ist bei einer sich schon vor Abflug ergebenden Verspätung (am Ankunftsort) von mehr als drei Stunden bei den am Flughafen wartenden Fluggästen bereits am Abflugort eingetreten.
- BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen …
Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
Dem steht nicht die Entscheidung des LG Darmstadt entgegen (7 S 120/13; die dort beklagte Fluggesellschaft hat den Anspruch in der Revisionsinstanz anerkannt (BGH - X ZR 11/14), das sich zur Begründung auf das Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (a.a.O.) stützt. - EuGH, 09.07.2009 - C-204/08
DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF …
Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
Ein Flugreisender kann seinen Ausgleichsanspruch wahlweise am Gerichtsstand des Abflugortes oder des Ankunftsortes einklagen (EuGH, Urt. v. 9.7.2009, Rs. C-204/08 - Rehder, RRa 2009, 234). - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger …
Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
Nach dem Urteil des EuGH (…Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon u.a., RRa 2009, 282) sowie des BGH vom 18.2.2010 - Xa ZR 164/07 ist ein um mindestens drei Stunden verspäteter Flug mit Blick auf einen Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 1 VO einem annullierten Flug gleichgestellt.