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   AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15   

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https://dejure.org/2016,58859
AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15 (https://dejure.org/2016,58859)
AG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2016 - 12 C 328/15 (https://dejure.org/2016,58859)
AG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2016 - 12 C 328/15 (https://dejure.org/2016,58859)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch erfordert nicht den Antritt des verspäteten Fluges!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antritt des verspätet durchgeführten Fluges ist keine Voraussetzung für Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung - Bereits vor Abflug feststehende Ankunftsverspätung kann Entschädigungsanspruch begründen

 
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  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
    Nach dem Urteil des EuGH (Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon u.a., RRa 2009, 282) sowie des BGH vom 18.2.2010 - Xa ZR 164/07 ist ein um mindestens drei Stunden verspäteter Flug mit Blick auf einen Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 1 VO einem annullierten Flug gleichgestellt.

    Dem steht nicht die Entscheidung des LG Darmstadt entgegen (7 S 120/13; die dort beklagte Fluggesellschaft hat den Anspruch in der Revisionsinstanz anerkannt (BGH - X ZR 11/14), das sich zur Begründung auf das Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (a.a.O.) stützt.

  • LG Darmstadt, 18.12.2013 - 7 S 120/13

    Kein Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung, wenn Passagier nicht mitfliegt

    Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
    Dem steht nicht die Entscheidung des LG Darmstadt entgegen (7 S 120/13; die dort beklagte Fluggesellschaft hat den Anspruch in der Revisionsinstanz anerkannt (BGH - X ZR 11/14), das sich zur Begründung auf das Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (a.a.O.) stützt.
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
    Der irreversible Zeitverlust, der nach dem EuGH das Wesen der Unannehmlichkeiten ausmacht (EuGH, Urt. v. 26.2.2013, Rs. C-11/11 - Folkerts, RRa 2013, 78), ist bei einer sich schon vor Abflug ergebenden Verspätung (am Ankunftsort) von mehr als drei Stunden bei den am Flughafen wartenden Fluggästen bereits am Abflugort eingetreten.
  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14

    Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen

    Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
    Dem steht nicht die Entscheidung des LG Darmstadt entgegen (7 S 120/13; die dort beklagte Fluggesellschaft hat den Anspruch in der Revisionsinstanz anerkannt (BGH - X ZR 11/14), das sich zur Begründung auf das Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (a.a.O.) stützt.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
    Ein Flugreisender kann seinen Ausgleichsanspruch wahlweise am Gerichtsstand des Abflugortes oder des Ankunftsortes einklagen (EuGH, Urt. v. 9.7.2009, Rs. C-204/08 - Rehder, RRa 2009, 234).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07

    EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger

    Auszug aus AG Hamburg, 26.04.2016 - 12 C 328/15
    Nach dem Urteil des EuGH (Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon u.a., RRa 2009, 282) sowie des BGH vom 18.2.2010 - Xa ZR 164/07 ist ein um mindestens drei Stunden verspäteter Flug mit Blick auf einen Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 1 VO einem annullierten Flug gleichgestellt.
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