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AG Hamburg, 31.01.2022 - 48 C 16/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 41 Abs 2 GKG, § 53 Abs 1 Nr 1 GKG, § 3 ZPO, § 937 Abs 2 ZPO, § 940a Abs 2 ZPO
Streitwert bei Antrag auf Räumung gegen einen Mitbesitzer der Wohnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17
Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!
Auszug aus AG Hamburg, 31.01.2022 - 48 C 16/22
Ein Abschlag gegenüber dem Hauptsacheverfahren scheidet allerdings dann aus, wenn sich das Interesse am Erlass der einstweiligen Verfügung ausnahmsweise wirtschaftlich mit dem Befriedigungsinteresse deckt (LG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 67 T 102/16; AG Brandenburg, Urteil vom 21. April 2017 - 31 C 37/17). - LG Berlin, 12.07.2016 - 67 T 102/16
Streitwertfestsetzung im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen der Räumung von …
Auszug aus AG Hamburg, 31.01.2022 - 48 C 16/22
Ein Abschlag gegenüber dem Hauptsacheverfahren scheidet allerdings dann aus, wenn sich das Interesse am Erlass der einstweiligen Verfügung ausnahmsweise wirtschaftlich mit dem Befriedigungsinteresse deckt (LG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 67 T 102/16; AG Brandenburg, Urteil vom 21. April 2017 - 31 C 37/17).