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   AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15   

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https://dejure.org/2015,45743
AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15 (https://dejure.org/2015,45743)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 01.12.2015 - 315b C 1/15 (https://dejure.org/2015,45743)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 315b C 1/15 (https://dejure.org/2015,45743)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Hamburg-Altona verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten, wobei es erhebliche Kritik an der Regulierungspraxis der HUK-COBURG übt, mit Urteil vom 1.12.2015 - 315b C 1/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15
    Die Kostenentscheidung trägt der Teilrücknahme sowie dem übrigen Unterliegen der Beklagten Rechnung (§§ 269 Abs. 3 S. 2, 91 ZPO), dies unter Berücksichtigung der Nebenforderungen (BGH, NJW 1988, 2173 [2175]).
  • AG Starnberg, 20.06.2013 - 7 C 692/13
    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15
    Die Vergütung in Form von Grundhonorar zuzüglich Nebenkosten entspricht aber, wie die Klägerin anführt und was sich auch aus Anlage B 1 ergibt, der Üblichkeit und gälte daher letztlich, auch ohne ausdrückliche Abrede vereinbart, § 632 Abs. 2 BGB (wie hier z.B. AG Starnberg, Urteil vom 20.06.2013 - 7 C 692/13).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15
    Deshalb und in Ermangelung einer Gebührenordnung wird die vom Geschädigten vorgelegte Rechnung des Sachverständigen in der Regel zu erstatten sein (OLG München, Beschluss vom 12. März 2015 - 10 U 579/15).
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