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AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Hamburg-Altona verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten, wobei es erhebliche Kritik an der Regulierungspraxis der HUK-COBURG übt, mit Urteil vom 1.12.2015 - 315b C 1/15 -.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87
Enteignung im Iran und Bürgschaft
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15
Die Kostenentscheidung trägt der Teilrücknahme sowie dem übrigen Unterliegen der Beklagten Rechnung (§§ 269 Abs. 3 S. 2, 91 ZPO), dies unter Berücksichtigung der Nebenforderungen (BGH, NJW 1988, 2173 [2175]). - AG Starnberg, 20.06.2013 - 7 C 692/13
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15
Die Vergütung in Form von Grundhonorar zuzüglich Nebenkosten entspricht aber, wie die Klägerin anführt und was sich auch aus Anlage B 1 ergibt, der Üblichkeit und gälte daher letztlich, auch ohne ausdrückliche Abrede vereinbart, § 632 Abs. 2 BGB (wie hier z.B. AG Starnberg, Urteil vom 20.06.2013 - 7 C 692/13). - OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15
Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 01.12.2015 - 315b C 1/15
Deshalb und in Ermangelung einer Gebührenordnung wird die vom Geschädigten vorgelegte Rechnung des Sachverständigen in der Regel zu erstatten sein (OLG München, Beschluss vom 12. März 2015 - 10 U 579/15).